Migration
Debatten um die deutsche Einwanderungsgesellschaft haben in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Die Begriffe, die wir dabei benutzen, und ihre Bedeutung wandeln sich im Laufe der Zeit. So war „Migration" ursprünglich ein Wort aus der Zoologie1. Zum Teil verändert auch die Gesetzgebung unsere Sprache: Nach der Staatsangehörigkeitsreform von 2000 ist deutsche*r Staatsbürger*in, wer hier geboren ist, nicht mehr nur, wer von Deutschen abstammt.
Im Folgenden werden alte und neue Begriffe und Regelungen im Einwanderungsland Deutschland erläutert. Wo es möglich oder nötig ist, werden alternative Formulierungen angeboten, um eine unbewusst negative Konnotation der Sprache in der Berichterstattung zu vermeiden.
Content Note: Das Glossar behandelt auch diskriminierende und verletzende Begriffe.
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Meyers Großes Konversations-Lexikon, Bibliographisches Institut Leipzig und Wien, 1906
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Armutszuwander*in
Zum Begriffwird in der männlichen Form oft als abfällige Bezeichnung für Menschen aus Südosteuropa verwendet, teils auch als Synonym für Rom*nja, die im Zuge der EU-Freizügigkeit nach Deutschland kommen. Die große Mehrheit der Menschen, die aus den EU-Mitgliedsstaaten Bulgarien und Rumänien eingewandert sind, geht jedoch einer Arbeit nach oder studiert. Es handelt sich daher überwiegend um eine – für Deutschland profitable – Arbeitseinwanderung bzw. Arbeitszuwanderung. Bei „Armutsmigration“ wird vor allem eine vermeintliche Einwanderung in die Sozialsysteme betont, die gesetzlich aber ausgeschlossen ist.
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Aufnahmegesellschaft
Zum Begriffwird häufig als Synonym für Deutsche ohne Migrationshintergrund verwendet, wirkt dabei jedoch ausgrenzend, da Eingewanderte und ihre Nachkommen auch zu den Aufnehmenden gehören. Ein klärender Zusatz, wie multikulturelle oder plurale Aufnahmegesellschaft wäre sinnvoll, damit deutlich wird: Es sind die rund 83 Millionen1 Bürger*innen in Deutschland gemeint.
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Deutsche Staatsangehörigkeit
Zum Begrifferwerben Menschen mit der Geburt entweder nach dem Abstammungsprinzip, wenn sie also als Kind deutscher Eltern geboren werden, oder seit 2000 auch nach dem Geburtsortprinzip. Das heißt, auch Kinder, deren Eltern keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, erhalten seither die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn sie in Deutschland geboren werden und mindestens ein Elternteil seit fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt (siehe doppelte Staatsangehörigkeit). Unter bestimmten Voraussetzungen (u. a. fünfjähriger Aufenthalt) kann man durch Einbürgerung deutsche*r Staatsbürger*in werden. Seit 2024 ist dabei grundsätzlich auch die Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit möglich.
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Displaced Persons
Zum Begriff(DPs) engl. für Vertriebene. Die UN bezeichnen Personen als displaced people, die wegen bewaffneter Auseinandersetzungen, Menschenrechtsverletzungen, natürlicher oder menschlich verursachter Katastrophen gezwungen wurden, ihren Heimatort zu verlassen, aber keine international anerkannte Staatsgrenze überschritten haben; im Sinne der UN sind DPs Binnenflüchtlinge. Als historischer Begriff in der deutschen Geschichte bezieht er sich vor allem auf ehemalige KZ-Häftlinge, Kriegsgefangene und Zwangsarbeiter*innen nach dem Zweiten Weltkrieg.
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Doppelte Staatsangehörigkeit
Zum BegriffDas Fachwort dafür ist Mehrstaatigkeit. Es bezeichnet den Besitz von zwei oder mehr Staatsangehörigkeiten. Das kann zum Beispiel entstehen, wenn ein Kind nach dem Abstammungsprinzip die Staatsangehörigkeiten beider Elternteile erhält. Seit dem 27. Juni 20241 ist Mehrstaatigkeit bei Einbürgerungen in Deutschland grundsätzlich erlaubt; die frühere Pflicht, eine bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben, entfällt. Bei Kindern, die in Deutschland geboren wurden und die deutsche Staatsangehörigkeit nach dem Geburtsortprinzip erwerben, ist die frühere Optionspflicht ebenfalls entfallen.
Bei der Beschreibung von Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft ist es sinnvoll, ihren Lebensmittelpunkt zu betonen, also z. B. Türkei-Deutsche statt Deutsch-Türk*innen etc., ähnlich wie bei Russlanddeutschen.
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Einbürgerung
Zum Begriffist der Prozess zur Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit. Unterschieden wird zwischen Anspruchseinbürgerung und Ermessenseinbürgerung. Einen Rechtsanspruch auf Einbürgerung hat, wer die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt – u. a. mindestens fünf Jahre rechtmäßiger Aufenthalt (bei besonderen Integrationsleistungen ggf. drei Jahre), Sicherung des Lebensunterhalts ohne Sozialhilfe oder Bürgergeld, ausreichende Deutschkenntnisse sowie das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Seit 2024 ist grundsätzlich auch die Beibehaltung einer weiteren Staatsangehörigkeit möglich. Sind nicht alle Voraussetzungen erfüllt, kann die Einbürgerungsbehörde die Staatsangehörigkeit nach Ermessen verleihen, etwa bei besonderem öffentlichen Interesse (z. B. bei Leistungssportler*innen oder herausragenden wissenschaftlichen Verdiensten), sofern Mindestanforderungen gewahrt sind.
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Einwanderungsgesellschaft
Zum Begriffbeschreibt Deutschland als Einwanderungsland: Menschen wandern ein und werden Teil der heimischen Bevölkerung. Da aber längst nicht alle, die kommen, ihr Leben lang bleiben (wollen) und außerdem viele Deutsche ins Ausland ziehen, kann auch von einer Migrationsgesellschaft gesprochen werden.
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Gescheiterte Integration
Zum Begriffwird häufig als Ursache für Jugendkriminalität und andere Probleme genannt. Dabei wird oft unterstellt, dass zum Beispiel Verstöße gegen Gesetze und Normen begangen werden, weil die deutsche Gesellschaftsordnung abgelehnt und stattdessen einer vermeintlich archaischen Einwandererkultur mit eigenen Regeln gefolgt wird. Meist sind jedoch andere Ursachen zu finden, wie mangelnde Chancengleichheit oder Bildungsgerechtigkeit, soziale Benachteiligung etc.
I
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Integration
Zum Begriffbezeichnet im wissenschaftlichen Kontext gesellschaftliche Teilhabeprozesse, etwa den Zugang zu Arbeit oder Bildung. Institutionell ist Integration fest verankert über Integrationsgesetze und -beauftragte. Im öffentlichen und politischen Diskurs ist der Begriff eng mit Migration verknüpft, während Inklusion auf Menschen mit Behinderung und Gleichstellung auf Frauen und LSBTIQ* bezogen wird. Im öffentlichen Migrationsdiskurs haben sich Formulierungen etabliert wie „gescheiterte Integration", „Integrationsverweiger*in" oder „Integrationsunfähigkeit",die gesellschaftliche Strukturprobleme individualisieren und als Bringschuld der Einwander*innen rahmen.
Alternativen: Teilhabe, Chancengleichheit, Inklusion. -
Integrationsverweiger*in
Zum Begriffsteht für die diffuse Vorstellung, dass Eingewanderte die deutsche Gesellschaft, ihre Werte und Gesetze ablehnen würden. War früher noch die Rede von Menschen mit „Integrationsbedarf“ und „Integrationsproblemen“, wurden daraus später „Integrationsunfähige“ oder „Integrationsunwillige“ und danach „Integrationsverweiger*innen“. Daran wird deutlich, dass Menschen aus eingewanderten Familien oft eine willentliche und aktive Abgrenzung unterstellt wird, was jedoch sehr selten der Fall ist. Studien verweisen dagegen auf einen Mangel an Chancengleichheit, Bildungsgerechtigkeit und fehlende oder erschwerte Möglichkeiten zur Partizipation.
M
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Mehrheitsgesellschaft
Zum Begriffist ein gängiger Begriff, der missverständlich ist. Eigentlich müsste es heißen: Mehrheitsbevölkerung, also die von gut 57–58 Millionen Deutschen ohne Migrationshintergrund. In einem faktischen Einwanderungsland funktionieren Bezeichnungen wie „die deutsche Gesellschaft“ oder „die Gesellschaft in Deutschland“ nicht als Synonym für Deutsche ohne Einwanderungsbezug , sondern müssen die plurale deutsche Gesellschaft adressieren. Da es inzwischen nicht mehr nur um Mehrheitsverhältnisse, sondern viel mehr um Machtverhältnisse geht, spricht man heute auch von Dominanzgesellschaft.
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Mischehe
Zum Begriffberuht als Begriff auf der Rassentheorie und wurde vor allem im Zuge der „Rassenhygiene“ zur Zeit des Nationalsozialismus verwendet. Gute Alternativen sind binationale oder ggf. interreligiöse Ehe.
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Optionspflicht
Zum BegriffSeit 2000 erhalten in Deutschland geborene Kinder von Ausländer*innen neben der ausländischen Staatsangehörigkeit in der Regel auch die deutsche. Bis 2024 galt dabei für die Kinder von Drittstaatsangehörigen die Optionspflicht: Zwischen dem 18. und dem 23. Geburtstag mussten sie sich für eine der beiden Staatsangehörigkeiten entscheiden. Mit der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG), in Kraft getreten am 27. Juni 2024, ist die doppelte Staatsangehörigkeit generell ermöglicht und die Optionspflicht vollständig abgeschafft worden.
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Parallelgesellschaft
Zum Begriffist ein Schlagwort, das Anfang der 2000er Jahre in der Debatte um Muslim*innen in Deutschland populär wurde. Der Begriff ist inhaltlich diffus und wird verbunden mit vermeintlich gescheiterter Integration. Er zeichnet ein Bild homogener Minderheiten, die sich räumlich, sozial und kulturell von der Mehrheitsbevölkerung abschotten.1 Ihnen wird „Integrationsunwilligkeit“ unterstellt, ohne zu berücksichtigen, dass für Integration die gesamte Gesellschaft verantwortlich ist. Zudem ist für einen hohen Anteil von Einwander*innen in manchen Stadtteilen oft eher der Wohnungsmarkt ursächlich als ein Hang zu innerethnischen Nachbarschaften.
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Postmigrantisch
Zum Begriffwurde von der Berliner Theaterintendantin Shermin Langhoff geprägt und setzt sich zunehmend durch1. Postmigrantisch steht für den Prozess, die Gesellschaft nach erfolgter Einwanderung mitzugestalten. Wird Deutschland als Einwanderungsgesellschaft akzeptiert, werden Kategorien wie deutsch / nicht-deutsch bedeutungslos. Es gilt, die herrschenden (Miss-)Verhältnisse gemeinsam neu zu verhandeln.
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Talahon
Zum BegriffDer Begriff “Talahon” (arabisch “Ta’al La’hon” = “Komm her”; feminin: Talahina) wurde ursprünglich durch TikTok bekannt und wird zunehmend als rassistische und klassistische Beleidigung benutzt. Als Fremdbezeichnung wertet der Begriff arabisch oder muslimisch gelesene junge Menschen ab und fördert das rassistische Stereotyp des “gefährlichen muslimischen Mannes”. 2024 landete “Talahon” unter den Top 3 für das Jugendwort des Jahres, Rechtsextreme haben zum Voting aufgerufen.
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Vertriebene
Zum Begriffsind deutsche Staatsangehörige oder sog. deutsche „Volkszugehörige“ (jur. Bezeichnung, Bundesvertriebenengesetz) und ihre Nachkommen, die ihren Wohnsitz im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg verloren haben. Auch Aussiedler*innen gelten gesetzlich als Vertriebene. Beide Gruppen haben, ebenso wie Spätaussiedler*innen, einen rechtlichen Anspruch darauf, aus Ländern des ehemaligen Ostblocks in Deutschland aufgenommen zu werden. In der Bundesrepublik bekommen sie in der Regel automatisch die sog. Statusdeutscheneigenschaft und sind somit keine Ausländer*innen.
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Willkommenskultur
Zum Begriffist zur Standardvokabel in der Asyldebatte geworden. Gemeint ist meistens das Engagement der vielen Ehrenamtlichen, die sich für Geflüchtete einsetzen und damit eine Willkommenskultur schaffen. Vorher war Willkommenskultur eher ein politisches Leitbild für die multikulturelle Aufnahmegesellschaft in der Integrationspolitik. So wurden z. B. in Hamburg oder Stuttgart städtische „Welcome-Center“ für Einwander*innen eröffnet.
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Xenophilie
Zum Begriffist das Gegenteil von Xenophobie und beschreibt eine Neigung zu fremden Dingen oder Menschen. Beides ist allerdings eine Kategorisierung in „fremd“ und „nicht fremd“.
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Xenophobie
Zum Begriff(griech. xeno, fremd) bezeichnet die ablehnende Haltung gegenüber einer Gruppe, die als fremd wahrgenommen wird, aber nicht automatisch fremd sein muss, wie zum Beispiel Afrodeutsche oder Muslim*innen. Xenophobie ist eine Form der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit. Der Begriff wird kritisiert, weil „Phobie“ wörtlich übersetzt Angst bedeutet, es bei Xenophobie aber nicht um eine natürliche Angst geht, sondern um Feindlichkeit und Hass.