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Eingewanderte und ihre (direkten) Nachkommen

wurde von der Fachkommission Integrationsfähigkeit1der Bundesregierung eingebracht, um den recht weit gefassten und inzwischen stigmatisierenden Begriff „Migrationshintergrund“ abzulösen. 2022 übernahm das Statistische Bundesamt den Begriff als zusätzliche Kategorie 2. Eingewanderte und ihre Nachkommen sind dem Vorschlag der Fachkommission nach nur Personen, die selbst nach Deutschland eingewandert sind und ihre Kinder, wenn beide Elternteile eigene Einwanderungserfahrungen haben. Wie in anderen Einwanderungsländern üblich, soll ausschlaggebend sein, ob die Menschen tatsächlich eingewandert sind. Ihre Nationalität ist dabei nachrangig (anders als bei Menschen mit Migrationshintergrund).

„Das heißt schon immer so!“, gilt nicht!

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