Hass im Netz und Desinformationen
Politische und gesellschaftliche Debatten finden heute zu einem großen Teil online statt. Dabei können Hass im Netz und Desinformation Menschen einschüchtern, Stimmen aus dem digitalen Diskurs verdrängen und demokratische Debatten beeinträchtigen.1 Gleichzeitig bieten digitale Räume Möglichkeiten für Austausch, Teilhabe und die Sichtbarkeit marginalisierter Perspektiven. In diesem Kapitel erklären wir zentrale Begriffe und Phänomene rund um Hass im Netz und Desinformation und zeigen, wie sie miteinander zusammenhängen.
Content Note: Das Glossar behandelt auch diskriminierende und verletzende Begriffe.
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Das NETTZ, Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur, HateAid und Neue deutsche Medienmacher*innen als Teil des Kompetenznetzwerks gegen Hass im Netz: Lauter Hass – leiser Rückzug. Wie Hass im Netz den demokratischen Diskurs bedroht. Ergebnisse einer repräsentativen Befragung. 2024
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Cancel Culture
Zum Begriffist in Medien und öffentlicher Debatte ein kontrovers diskutiertes Phänomen, für das es keine einheitliche Definition gibt. Meist beschreibt der Begriff die öffentliche Ablehnung oder den Boykott einer Person oder Gruppe aufgrund bestimmter Äußerungen oder Handlungen. Vor allem in sozialen Medien können sich solche Reaktionen schnell und massenhaft verbreiten: Kritik wird durch Likes, Shares, Kommentare und algorithmische Verstärkung gebündelt und kann Forderungen nach dem Entzug von Plattformen, Aufträgen oder beruflichen Konsequenzen nach sich ziehen. Im politischen Kontext wird mit Cancel Culture häufig auf eine vermeintliche Zensur oder Einschränkung der Meinungsfreiheit angespielt. Rechte Akteur*innen nutzen den Begriff, um Kritik an diskriminierender oder beleidigender Sprache als unzulässige Einschränkung darzustellen und zu delegitimieren. 2021 bezeichnete die Bundesregierung den Begriff in ihrer Antwort auf eine Anfrage der AfD als „weder klar abgrenzbar noch unumstritten“ abgelehnt1.
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Debunking
Zum Begriffbedeutet ursprünglich Entlarven. Der Begriff wird in der Netzwelt verwendet, um Strategien zu beschreiben, mit denen Falschinformation aufgedeckt und auf Fakten überprüft werden können, z. B. durch Quellen-Checks, Abgleich mit anderen Quellen oder Bildüberprüfung1.
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Deep Fakes
Zum Begriffoder synthetische Medien sind durch KI verfälschte Bild- und Tonaufnahmen. Dabei werden zum Beispiel das Gesicht einer Person auf den Körper einer anderen retuschiert oder gefälschte Sprachaufnahmen produziert. Deepfakes können schwerwiegende persönliche, strafrechtliche und gesellschaftliche Konsequenzen haben, etwa im Fall von sexualisierten Videos oder manipulierten politischen Redebeiträgen. Softwareunternehmen können ihre generativen KI-Anwendungen so programmieren, dass sie die Erstellung von Deep Fakes einschränken oder zulassen.
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Desinformation
Zum Begriffbezeichnet eine falsche oder irreführende Information, die absichtlich erstellt oder verbreitet wird, um Personen zu täuschen. In digitalen Räumen wird sie oft über Online-Plattformen und Messenger-Dienste verbreitet und erscheint in Form von Text, Bild, Audio oder Video. Zunehmend kann sie auch mit Hilfe generativer künstlicher Intelligenz erstellt werden. In der Forschung gibt es verschiedene Ansätze, um den Begriff der „Desinformation1” zu definieren. Abgegrenzt wird er dabei häufig von benachbarten Phänomenen wie Fehlinformation.
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Digitale Gewalt
Zum Begriffist ein Oberbegriff für verschiedene Formen der Herabsetzung, Belästigung, Diskriminierung, sozialen Isolation und Nötigung anderer Menschen in Netz. Täter*innen fügen dabei mit digitalen Mitteln einer anderen Person Schaden zu, unterwerfen sie dem eigenen Willen oder erwidern ausgeübte Gewalt durch Gegen-Gewalt. Digitale Gewalt umfasst unter anderem beleidigende Privatnachrichten oder öffentlich einsehbare Kommentare, die Verbreitung von Desinformation über eine Person, Bedrohung und Erpressung, Hate Speech, Cybermobbing oder das Erstellen von Deep Fakes.
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Dog Whistle
Zum Begriff(dt. „Hundepfeife") bezeichnet einen Begriff, ein Symbol oder eine Formulierung, die nach außen harmlos wirkt, aber für Eingeweihte eine zweite, politisch aufgeladene Bedeutung trägt. Ähnlich wie eine Hundepfeife, die nur für bestimmte Ohren wahrnehmbar ist, richten sich Dog Whistles gezielt an Menschen, die die dahinterstehenden Codes kennen und teilen. Dass die Botschaft als Code funktioniert, setzt eine fragmentierte Gesellschaft voraus in der nicht alle die selbe Sprache verstehen1.
In rechtsextremen und menschenfeindlichen Zusammenhängen werden Dog Whistles gezielt eingesetzt, um Inhalte zu verbreiten, ohne dass Content Moderation oder Außenstehende sie auf den ersten Blick als solche erkennen.
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Doxing
Zum Begriffist kurz für "document tracing" und bezeichnet das Erforschen und anschließende Veröffentlichen von persönlichen Daten konkreter Personen mit Hilfe des Internets. Doxing wird oft in Verbindung mit Cyber-Bullying genannt, aber auch im Kontext von Hate Speech werden oft Daten von Mitgliedern einer Gruppe veröffentlicht, um sie öffentlich an den Pranger zu stellen oder Druck auf sie auszuüben.1
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Fake News
Zum Begriffist ein unspezifischer Sammelbegriff für verschiedene Formen von Fehl- und Desinformationen. Er wird häufig in einem Kontext genutzt, in dem Berichterstattung diskreditiert und Unsicherheiten geschürt werden. Wir raten deswegen von dem Begriff ab, denn komplexe Phänomene müssen mit präziser Sprache beschrieben werden.
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Falschinformation
Zum Begriffkann als Oberbegriff verwendet werden, der sowohl Desinformationen als auch Fehlinformationen umfasst.
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Fehlinformation
Zum Begriffsind falsche Informationen, entstehen jedoch ohne Täuschungsabsicht, zum Beispiel durch redaktionelle Fehler.
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Hass im Netz
Zum Begriffbezeichnet eine Vielzahl unterschiedlicher u. a. abwertender, entwürdigender, auf Einschüchterung zielender oder verhetzender Online-Phänomene gegenüber Personen oder bestimmten Personengruppen. Gemeint sind damit sowohl entsprechende Inhalte als auch Handlungen. „Hass im Netz“ ist kein juristisch definierter Begriff. Das bedeutet auch, dass man ihn in dieser Form nicht in Gesetzen findet. Er kann aber in vielen Fällen straf- und/oder zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.1
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Hate Speech
Zum Begriff(dt. Hassrede) ist ein Phänomen, das sich zunehmend im Internet ausgebreitet hat. Es bezeichnet sprachliche Handlungen gegen Einzelpersonen und/oder Gruppen mit dem Ziel der Abwertung oder Bedrohung.1 Oft handelt es sich um menschenfeindliche (z. B. rassistische) Äußerungen. Betroffene sind i.d.R. Gruppen, die ohnehin schon gesellschaftlich unterdrückt sind, und Menschen, die sich mit ihnen solidarisieren. Hasskommentare kommen laut dem BKA mehrheitlich aus dem rechtsextremen Spektrum.2 Hate Speech selbst ist kein juristischer Straftatbestand, es hängt von der jeweiligen Aussage ab, ob es sich z.B. um Volksverhetzung, Beleidigung o.ä. handelt, oder “lediglich” eine abwertende und verletzende Meinungsäußerung.3
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Malinformation
Zum Begriffist irreführend, aber nicht zwingend nachweislich falsche Information. Sie arbeitet absichtlich mit Übertreibungen oder Herausreißen von Ereignissen aus ihrem Kontext.
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Prebunking
Zum Begriffist eine Methode, um präventiv gegen Desinformation vorzugehen. Sie soll Nutzer*innen für Manipulation sensibilisieren. Ziel ist es, die Medienkompetenz und Resilienz der Gesellschaft zu stärken, sodass manipulative Inhalte direkt als solche erkannt und nicht weiterverbreitet werden. Plattformbetreiber*innen, Pädagog*innen, Wissenschaftler*innen und andere beleuchten beim Prebunking Manipulationstechniken und deren Wirkungsweisen, beispielsweise durch Kurzvideos in sozialen Medien.
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Propaganda
Zum Begriffist ein vielschichtiger Begriff, er lässt sich aber als aggressive Werbung für oder Verbreitung von ideologischen (weltanschaulichen) oder großpolitischen Sichtweisen (z. B. „Kriegspropaganda“) definieren. Ziel von Propaganda ist es, entsprechende Vorstellungen, Einstellungen und Haltungen zu beeinflussen.1
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Silencing(-Effekt)
Zum BegriffMehr als die Hälfte der Online-Nutzer*innen äußern ihre politische Meinung aus Angst vor Hass und digitaler Gewalt nicht mehr online1 2. Das nennt man Silencing. Silencing hat zur Folge, dass ein verzerrtes Bild der Meinungsverteilung entsteht, weil extreme Positionen überproportional vertreten sind und so suggeriert wird, sie entsprächen der Mehrheitsmeinung.
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Trolle
Zum Begriffist eine Bezeichnung für Menschen, die strategisch im Netz Hass verbreiten. Im Gegensatz zu automatisierten, softwaregestützten Bots stehen hinter Trollen echte Menschen. Oft sind es nur wenige gut vernetzte Personen, die eine Vielzahl von Fake-Profilen bedienen und so, z. B. mit einem Shitstorm, den Eindruck erwecken, sie wären viel mehr Menschen, als sie wirklich sind. Durch die Dominanz und Überrepräsentation rechter Inhalte entsteht so ein verzerrtes Meinungsbild. Ein prominenter Fall für ein solches Trollnetzwerk ist “Reconquista Germania”1.
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Trusted Flagger
Zum Begriffoder vertrauenswürdige Hinweisgeber können nach dem EU-Gesetz über Digitale Dienste illegale Inhalte auf Online-Plattformen markieren und ihre Löschung beantragen. Sie werden in jedem EU-Mitgliedsstaat vom Digital Services Coordinator zugelassen – in Deutschland ist das die Bundesnetzagentur. Alle Trusted Flagger müssen vorweisen, dass sie rechtliche Sachkenntnis haben; unabhängig von Plattformen sind; und sorgfältig, genau und objektiv arbeiten1. In Deutschland gibt es Stand Juni 2026 vier Trusted Flagger: die Meldestelle REspect!, den Bundesverband Onlinehandel, HateAid und den Verbraucherzentrale Bundesverband2.
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Verhetzung
Zum Begriffoder Hetze bezeichnet Inhalte oder Äußerungen, die darauf gerichtet sind, andere gegen eine Person oder eine bestimmte Personengruppe aufzuwiegeln. Im Gegensatz zur Hassrede, die sich als digitale Gewalt direkt an die Betroffenen des Hasses wendet, um sie u. a. zu verletzen oder einzuschüchtern, adressiert Hetzrede also Dritte.1
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Zensur
Zum Begriffbedeutet eine staatliche Kontrolle darüber, welche Inhalte in Medien veröffentlicht werden dürfen. Das Ziel ist, nur die Informationen zu verbreiten, die eine Regierung für wünschenswert hält1. In Deutschland verbietet Artikel 5 des Grundgesetz Zensur. Nationales, europäisches und internationales Recht schützen zudem die Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, Wissenschaftsfreiheit und Kunstfreiheit. Diese Rechte können nur in Ausnahmefällen eingeschränkt werden, zum Beispiel für den Jugendschutz.