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Kriminalitätsberichterstattung

Die Berichterstattung über Straftaten1 nimmt in den meisten Medien viel Raum ein. Dabei herrscht immer noch das Vorurteil, Geflüchtete oder Eingewanderte würden häufiger straffällig als weiße Deutsche und ihre Herkunft hätte ursächlich damit zu tun. Die folgenden Erläuterungen und Empfehlungen sollen dazu beitragen, differenziert über Straftaten zu berichten.

Content Note: Das Glossar behandelt auch diskriminierende und verletzende Begriffe.

A

  • Ausländerhass, Fremdenfeindlichkeit

    sind als Synonyme für Rassismus und rassistische Tatmotive ungenau, da es selten um tatsächliche Fremde wie etwa Tourist*innen geht. Von der vermeintlichen „Ausländerfeindlichkeit“ sind oft deutsche Staatsangehörige betroffen. Wer Angriffe auf BIPoCals „Fremdenfeindlichkeit“ oder „Ausländerhass“ bezeichnet, übernimmt die Sichtweise der rassistischen Täter*innen. Präziser ist es, die Straftaten und Motive als rassistisch, rassistisch motiviert, rechtsextrem, rechtsterroristisch oder neonazistisch zu bezeichnen (siehe Hassverbrechen, Hasskriminalität).

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  • Ausländerkriminalität

    sollte nicht als eine Bezeichnung für alle Straftaten verwendet werden, die von Ausländer*innen begangen werden, sondern als Oberbegriff für Verstöße, die nur von Ausländer*innen begangen werden können, wie z. B. Visavergehen oder Verstöße gegen Asylgesetze. Alle anderen Straftaten können konkret benannt werden – es ist bei Delikten, die Ausländer*innen seltener begehen (z. B. Steuerflucht) auch nicht von „Deutschen-Kriminalität“ die Rede.

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B

  • Balkan

    Bezeichnung für eine geographisch nicht eindeutig abgegrenzte Region im Südosten Europas, benannt nach dem Balkangebirge. Der Begriff wird oft synonym für Südosteuropa verwendet.
    Oft wird der Begriff in Zusammenhang mit Rom*nja gebracht, die in mehreren Ländern in Südosteuropa eine große ethnische Minderheit sind. In der Berichterstattung wird der Begriff zudem häufig im Kontext von Fluchtrouten und Asyl verwendet.

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  • Banden

    wird in der Kriminalitätsberichterstattung häufig als Schlagwort verwendet, um mit dem Zusatz „aus Südosteuropa“ einen Hinweis auf Rom*nja zu implizieren. Der Begriff sollte aber nur verwendet werden, wenn er juristisch angebracht ist. So definiert der Bundesgerichtshof eine Bande als „Zusammenschluss von mindestens drei Personen, die sich mit dem Willen verbunden haben, künftig für eine gewisse Dauer mehrere selbständige, im Einzelnen noch ungewisse Diebes- oder Raubtaten zu begehen“.

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  • Blutrache

    bezeichnet ausschließlich schwere Gewalttaten oder Morde zur Vergeltung der Tötung von Familienmitgliedern. Mitunter wird Blutrache zur Beschreibung anderer Straftaten verwendet, die von Eingewanderten oder deren Nachkommen begangen werden. Dabei handelt es sich aber in vielen Fällen schlicht um Rache oder Racheakte.

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C

  • Clan

    gehört zu den Begriffen, die ebenso wie die Schlagworte „Großfamilie“ oder „Sippe“ auch ohne einen Hinweis auf die Herkunft implizieren, dass es in einem Bericht um Eingewanderte und ihre Nachkommen oder Rom*nja geht. Weniger kulturalistisch und konkreter ist der Begriff kriminelle Bande, wenn es sich tatsächlich um eine solche handelt.

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  • Clan-Kriminalität

    ist ein stigmatisierender Begriff, weil damit ganze Familien, auch Kinder, Großeltern und andere Verwandte zu Kriminellen erklärt werden. Häufig knüpft er an kulturrassistische Vorstellungen an, etwa, dass alle Clan-Mitglieder in archaischen Familienstrukturen leben. Alternativ kann man von organisierter Kriminalität oder von einer kriminellen Bande sprechen, sofern die fachlichen Kriterien dafür tatsächlich erfüllt sind.

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D

  • Der Kölner Behrouz F.

    Bei der Nennung von Namen oder Alias-Namen in Berichten ist eine Verbindung mit dem Wohnort zu empfehlen. Auch eine Nennung des Wohnbezirks kann sinnvoll sein. Vor allem in ausführlichen Berichten ist es meist aufschlussreicher zu erfahren, ob Behrouz F. in einem Arbeiterkiez oder Nobelviertel wohnt. Verweise auf die (vermeintliche) Migrationsherkunft wie „der Iraner Behrouz F. aus Köln“ oder „der iranischstämmige Behrouz F.“ hingegen machen eher deutlich, dass Behrouz F. weder „echter“ Kölner noch Deutscher ist oder sein kann.

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  • Der türkischstämmige Tatverdächtige

    (siehe auch: türkischstämmig) Grundsätzlich sollte die Herkunft von Straftäter*innen oder Verdächtigen nur dann genannt werden, wenn ein Bezug zur Tat besteht und die Information zum Verständnis notwendig ist. Das wäre etwa der Fall, wenn z.B. ein kultureller oder religiöser Hintergrund bei der Entscheidung in einem Gerichtsverfahren berücksichtigt wird. Gibt es keinen sachlichen Bezug zum Tathergang, wird durch die explizite Nennung der ethnischen Herkunft von Straftäter*innen oder Verdächtigen in der Nachricht ein vermeintlich ursächlicher Zusammenhang hergestellt. Zum Vergleich: Es ist auch nicht üblich, von deutschstämmigen Täter*innen zu sprechen.

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  • Der*die Gesuchte spricht Deutsch mit türkischem Akzent

    ist in fast allen Fällen eine vage Vermutung. Es ist schwer unterscheidbar, ob ein Mensch einen türkischen, kurdischen, persischen, berberischen oder anderen Akzent hat. Entsprechend kann in Meldungen zur Fahndungshilfe wahrheitsgemäß formuliert werden spricht Deutsch mit Akzent oder sprach Deutsch mit einem Akzent, der vom Zeugen als türkisch eingeschätzt wurde.

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E

  • Ehrenmord

    definieren Expert*innen für das Bundeskriminalamt so: „Tötungsdelikte, die im Kontext patriarchalisch geprägter Familienverbände oder Gesellschaften vorrangig von Männern an Frauen verübt werden, um die aus Tätersicht verletzte Ehre der Familie oder des Mannes wiederherzustellen“1. Teils wird die Bezeichnung jedoch allgemein verwendet, zum Beispiel wenn ein türkeistämmiger Mann seine Frau umbringt. In vielen Fällen wird die gleiche Tat, begangen in einem standarddeutschen Umfeld, Familientragödie oder Beziehungstat genannt. Auch diese Begriffe sind problematisch, weil sie suggerieren, die Gewalt geschehe aus (verletzter) Liebe. Die Weltgesundheitsorganiation (WHO) verwendet für solche Taten den BegriffFemizid2, der betont, dass diese Morde aus spezifisch misogynen Motiven begangen werden. Alternative: Frauenmord (siehe Mord im Namen einer vermeintlichen Ehre).

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  • Extremismus

    bezeichnet laut Polizei und Verfassungsschutz extreme politische Haltungen, mit dem Ziel, sie gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung durchzusetzen. Extremist*innen handeln verfassungsfeindlich, oft auch gewaltsam. Der Begriff ist umstritten, weil er undifferenziert ist und voraussetzt, dass es nur einen extremen linken und rechten Rand gibt. Ideologien der Ungleichwertigkeit und die Ablehnung der Demokratie finden sich jedoch auch in der Mitte der Gesellschaft. Umgangssprachlich wird Extremismus oft irrtümlich mit Radikalismus gleichgesetzt.

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H

  • Hasskriminalität, Hassverbrechen

    deutsch für Hate-Crime, bezeichnet Gewalt- und Straftaten, die z.B. durch Rassismus, religiöse Intoleranz, Trans- oder Homofeindlichkeit und Ähnlichem motiviert sind. Hasskriminalität ist sinnvoll zur Benennung von Straftaten, wenn die Betroffenen von den Täter*innen als „anders“ und nicht als gleichwertige Menschen angesehen werden. In der Kriminologie werden die Fachbegriffe Vorurteilskriminalität und Vorurteilsverbrechen benutzt. Wissenschaftlich formuliert wäre das Motiv gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit.

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I

M

  • Messereinwanderung

    ist ein propagandistischer Begriff, den die AfD-Bundestagsfraktion 2018 aufgebracht hat und der von einigen Boulevard-Medien („Messer-Angst!“1) aufgenommen wurde2. Für die Behauptung, Gewalttaten von Migrant*innen mit Messern seien bundesweit stark angestiegen seien, gibt es keine seriösen statistischen Belege, u. a. weil Landesbehörden solche Straftaten auf sehr unterschiedliche Weise erfassen.

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  • Mord im Namen einer vermeintlichen Ehre

    sind reflektierte Alternativen für Ehrenmord, wenn man sich in der Berichterstattung vom Motiv der Täter*innen distanzieren will. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) verwendet für solche Morde den politischen Begriff Femizide1 . Handelt es sich eindeutig um einen Mord im Namen einer vermeintlichen Ehre, kann man der Idee der Istanbuler Initiative „Kadın Cinayetlerini Durduracagız“2 folgen: Die Frauenrechtlerinnen plädieren für den Begriff Frauenmord als Synonym, da er die Betroffenen und die Tat in den Fokus rückt. Allerdings zählen zu den Opfern manchmal auch Männer, die am vermeintlichen „Ehrbruch“ beteiligt waren oder nicht heterosexuell sind. Ein weiter gefasster Begriff ist Gewalt im Namen einer vermeintlichen Ehre, der darauf hinweist, dass auch andere Straftaten aus vermeintlichen Ehrmotiven begangen werden (z. B. Freiheitsberaubung, körperliche Gewalt).

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O

  • Opfer

    ist in der Kriminaliätsberichterstattung gängig als Bezeichnung für Betroffene von Gewalt oder Diskriminierung. Mit dem Begriff werden allerdings Eigenschaften wie Hilflosigkeit oder Versagen assoziiert. Eine mögliche Alternative ist: Betroffene.

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  • Osteuropäischer Herkunft, arabischstämmig

    etc. sind meist mutmaßliche Beschreibungen und sollten mit Bedacht verwendet werden. Grundsätzlich sind in Fahndungshilfen nur Formulierungen zu empfehlen, die auf Tatsachen beruhen und wirklich hilfreich sind. Die Zuordnung eines Menschen zu großen Regionen, wie Arabien, Osteuropa, Asien etc. sind kaum nützlich für die Fahndung, dafür aber stark verallgemeinernd.

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R

  • Radikalismus

    beschreibt radikale politisch-ideologische Positionen, die die Grundwerte unserer freiheitlichen Demokratie nicht generell in Frage stellen. Man kann Radikalismus als eine Art legale Vorstufe zum Extremismus betrachten. Radikale haben zum Ziel unsere Gesellschaftsordnung grundlegend zu verändern, bewegen sich dabei aber noch innerhalb der Grenzen der Verfassung. „In einem lebendigen demokratischen Diskurs haben auch radikale Ansichten ihren Platz“, heißt es laut Verfassungsschutz.1 

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T

  • Talahon

    Der Begriff “Talahon” (arabisch “Ta’al La’hon” = “Komm her”; feminin: Talahina) wurde ursprünglich durch TikTok bekannt und wird zunehmend als rassistische und klassistische Beleidigung benutzt. Als Fremdbezeichnung wertet der Begriff arabisch oder muslimisch gelesene junge Menschen ab und fördert das rassistische Stereotyp des “gefährlichen muslimischen Mannes”. 2024 landete “Talahon” unter den Top 3 für das Jugendwort des Jahres, Rechtsextreme haben zum Voting aufgerufen.

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