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Menschen mit Migrationshintergrund

Eine Person hat einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurde. Im Einzelnen umfasst diese Definition zugewanderte und nicht zugewanderte Ausländer*innen, zugewanderte und nicht zugewanderte Eingebürgerte, (Spät-) Aussiedler*innen sowie die als Deutsche geborenen Nachkommen dieser Gruppen.1

Zunächst wurde „Personen mit Migrationshintergrund“ in der Verwaltungs- und Wissenschaftssprache verwendet. Doch als durch Einbürgerungen und das neue Staatsangehörigkeitsrecht von 2000 der Begriff Ausländer*innen nicht mehr zutraf, um Eingewanderte und ihre Nachkommen zu beschreiben, ging die Formulierung auch in die Umgangssprache ein (siehe auch Einbürgerung und Doppelte Staatsbürgerschaft). 

Das Statistische Bundesamt führte 2022 ergänzend zur Zählung der Menschen mit Migrationshintergrund die Kategorie Eingewanderte und ihre Nachkommen ein.2

Der Begriff Migrationshintergrund steht in der Kritik, da er als stigmatisierend empfunden wird. 

Je nach Kontext präziser: Menschen aus eingewanderten Familien, Menschen mit Einwanderungsgeschichte oder Menschen mit internationaler Geschichte.

„Das heißt schon immer so!“, gilt nicht!

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