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Ausländerkriminalität

sollte nicht als eine Bezeichnung für alle Straftaten verwendet werden, die von Ausländer*innen begangen werden, sondern als Oberbegriff für Verstöße, die nur von Ausländer*innen begangen werden können, wie z. B. Visavergehen oder Verstöße gegen Asylgesetze. Alle anderen Straftaten können konkret benannt werden – es ist bei Delikten, die Ausländer*innen seltener begehen (z. B. Steuerflucht) auch nicht von „Deutschen-Kriminalität“ die Rede.

„Das heißt schon immer so!“, gilt nicht!

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