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Diskriminierung in Redaktionen

Verlage, Sender und Redaktionen sind keine diskriminierungsfreien Räume. Viele Medienschaffende machen an ihrem Arbeitsplatz diskriminierende Erfahrungen. Deshalb bieten wir schnelle Hilfe und Antworten auf die dringlichsten Fragen zum Thema Diskriminierung im journalistischen Arbeitskontext.

  • Was tun bei Diskriminierung in Redaktionen?
  • Wirst Du diskriminiert?
  • Was kannst Du tun, wenn Du diskriminiert wirst?
  • Welche Pflichten haben Arbeitgeber, wenn eine Diskriminierung festgestellt wird?
  • Was kannst Du tun, wenn Du Diskriminierung in der Redaktion beobachtest?

Was tun bei Diskriminierung in Redaktionen?

Viele Journalist*innen machen an ihrem Arbeitsplatz diskriminierende Erfahrungen. Sie erfahren konkrete berufliche Nachteile zum Beispiel wegen ihrer tatsächlichen oder vermeintlichen Herkunft, Religion oder sexuellen Identität. Ihnen wird ihre journalistische Objektivität abgesprochen. Sie müssen sich anhören, sie hätten ihren Job nur wegen einer Förderquote bekommen. Oder sie werden wegen ihres Namens, Akzents, ihres Geschlechts, einer Behinderung oder anderer Merkmale zur Zielscheibe von Sprüchen und Scherzen, während niemand aus dem Kreis des Kollegiums einschreitet. Für Betroffene ist es deshalb wichtig, ihre Rechte zu kennen. Und für Arbeitgeber*innen ist es wichtig zu wissen, was ihre Pflichten sind. Erst dann kann Diskriminierungsschutz greifen.


Wirst Du diskriminiert?

Eine Diskriminierung liegt immer dann vor, wenn 

  • jemand mittelbar oder unmittelbar
  • aufgrund eines schützenswerten Merkmals (Herkunft, Geschlecht, Religion, Alter, sexuelle Identität, Behinderung)
  • ohne sachliche Rechtfertigung benachteiligt wird. 

Wer also beispielsweise wegen eines russischen Akzents die eigenen Radiobeiträge nicht sprechen darf, während die Kolleg*innen mit englischem oder französischem Akzent ans Mikro dürfen, wird diskriminiert. Wer mit Verweis auf die eigene Herkunft als befangen gilt und deshalb nicht über bestimmte Themen berichten darf, wird diskriminiert. Wer wegen einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität systematisch übergangen oder anders behandelt wird als Kolleg*innen, wird diskriminiert.

Diskriminierungen erkennen

Im Arbeitsalltag ist es gar nicht so einfach, Diskriminierungen zu erkennen und als solche zu benennen: Weil man nicht weiß, ob sich etwas noch im Raum des Erlaubten befindet oder doch eine Grenze überschritten wurde. Weil Kolleg*innen vehement abstreiten, dass es sich um eine Diskriminierung handelt. Oder weil man sich bewusst oder unbewusst nicht in der Rolle der diskriminierten Person wiederfinden möchte. Dennoch gilt: Wer ohne sachlichen Grund schlechter behandelt wird als die Kolleg*innen, wer in solchen Situationen direkt oder diffus auf eine tatsächliche oder zugeschriebene Migrationsgeschichte reduziert wird, wird vermutlich diskriminiert und sollte handeln.


Was kannst Du tun, wenn Du diskriminiert wirst?

In der Situation

Achte auf Dich: Diskriminierungen sind verletzend und können sich entwürdigend anfühlen. In solch einer Situation musst Du niemandem etwas beweisen. Du musst nicht besonders schlagfertig sein oder sofort „richtig“ reagieren. Du musst die Diskriminierung aber auch nicht hinnehmen. Wichtig ist, dem nachzuspüren, was Dir in dieser Situation gerade gut tun würde – und dieser Intuition dann zu folgen. Die Situation zu verlassen, ist genauso in Ordnung wie eine sachliche Auseinandersetzung oder ein deutliches „Stopp!“. Zudem solltest Du Dir selbst gegenüber anerkennen, dass es schon eine große Leistung an sich ist, eine diskriminierende Erfahrung überhaupt als solche zu benennen.

Bewahre Ruhe: Atme tief durch und lass dich nicht verunsichern. Du solltest versuchen, ruhig zu bleiben und Deine Position klarzumachen. Ebenso solltest Du nach Gründen für ein Verhalten oder eine Entscheidung fragen und möglichst deutlich benennen, dass und (wenn möglich) warum Du damit nicht einverstanden bist.

Suche Unterstützer*innen: Das können (un)beteiligte Kolleg*innen sein, die Du ansprechen und einbeziehen kannst – sei es als emotionale Unterstützung oder als spätere Zeug*innen.

Sichere Beweise: Die Begründung für eine Entscheidung oder Handlung solltest Du Dir schriftlich geben lassen, um einen Beweis zu haben. Ebenso solltest Du Namen von Beteiligten oder Zeug*innen einer Situation notieren. Wirst Du beispielsweise als Journalist*in of Color als einzige*r Volontär*in nach der Ausbildung nicht übernommen, obwohl alle Feedback-Gespräche positiv waren und alle produzierten Beiträge gesendet wurden, solltest Du genau das schriftlich dokumentieren.


Nachdem die Situation vorbei ist

Dokumentiere die Diskriminierung: Wichtig ist, möglichst schnell ein Gedächtnisprotokoll über die diskriminierende Situation anzufertigen. 
Fertigt möglichst schnell ein Gedächtnisprotokoll an. Wichtige Details wie Uhrzeiten, Namen und Abläufe können in Vergessenheit geraten. 
Notiert:

  • Wo und wann ist die Diskriminierung passiert?
  • Von wem wurdest Du diskriminiert?
  • Was ist passiert? Wer war beteiligt, was geschah zuerst, was danach? Was wurde gesagt und getan? Wie lange dauerte die Situation?
  • Gibt es Beweise, zum Beispiel Fotos, Briefe oder E-Mails?
  • Gibt es Zeug*innen oder Beteiligte? (Namen und Kontaktmöglichkeiten notieren)

Suche Unterstützung in Deinem sozialen Umfeld: Hilfreich ist es auch, mit Menschen aus dem eigenen Umfeld zu sprechen, die Verständnis für Diskriminierungserfahrungen haben. Das können Freund*innen, Vertraute, Kolleg*innen oder Netzwerke wie die Neuen deutschen Medienmacher*innen sein.

Suche professionelle Unterstützung: Der Besuch einer Antidiskriminierungsberatungsstelle kann sehr hilfreich sein. Dort kannst Du Dich an Berater*innen wenden, die Dich dabei unterstützen, das Erlebte einzuordnen oder zu verarbeiten. Außerdem können diese Dir dabei helfen, zu entscheiden, welche nächsten Schritte sinnvoll sind. Wenn Du rechtliche Ansprüche geltend machen willst, solltest Du möglichst unmittelbar eine professionelle Beratung aufsuchen, da solche Ansprüche zwei Monate nach Bekanntwerden der Diskriminierung verjähren können. Beratungsstellen findest Du bei der Fachstelle Antidiskriminierungsberatung.

Frage Deine Arbeitnehmer*innenvertretung: In großen Medienhäusern gibt es eine Beschwerdestelle oft zumindest eine Gleichstellungsbeauftragte. Einige Betroffene haben uns berichtet, dass Betriebs- oder Personalräte ebenfalls hilfreiche Anlaufstellen waren. Das hängt aber stark davon ab, wie intensiv sich diese bereits mit Diskriminierung oder Rassismus beschäftigt haben und wie gut sie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz kennen.


Welche Pflichten haben Arbeitgeber, wenn eine Diskriminierung festgestellt wird?

Bei Diskriminierungen durch den Arbeitgeber ist dieser verpflichtet, Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, die Benachteiligung zu unterlassen und nachträglich unterlassene Leistungen zu gewährleisten. Außerdem sind Arbeitgeber nach § 13 AGG verpflichtet, eine interne Beschwerdestelle einzurichten, an die sich betroffene Beschäftigte wenden können. 

Bei Diskriminierungen durch Beschäftigte hat der Arbeitgeber Schutzpflichten und muss geeignete Maßnahmen zur Unterbindung der Benachteiligung treffen, zum Beispiel durch Abmahnung, Umsetzung, Versetzung oder Kündigung. Bei Diskriminierungen durch Dritte wie Partner*innen oder Dienstleister*innen gelten ebenfalls Schutzpflichten. Im Ausnahmefall kann das sogar bedeuten, dass die Geschäftsverbindung abzubrechen ist.


Was kannst Du tun, wenn Du Diskriminierung in der Redaktion beobachtest?

Diversität braucht Verbündete. Allyship bedeutet, nicht wegzuschauen, die eigenen Privilegien zu nutzen und marginalisierte Kolleg*innen aktiv zu unterstützen. Nicht einmalig, sondern als Haltung.
Mehr dazu unter Anleitung für Allys

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