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Neu in Deutschland

Unabhängig davon, wie erfahren oder etabliert Du als Journalist*in bist, in Deutschland  beginnt für Dich ein beruflicher Neustart. Wir möchten Dich mit Informationen und Erfahrungswissen dabei unterstützen, im deutschen Journalismus Fuß zu fassen.

  • Startklar. Was man als freie Journalist*in wissen sollte, wenn man neu in Deutschland ist
  • Musst Du Deutsch sprechen, um in Deutschland arbeiten zu können?
  • Was musst Du tun, um als freie*r Journalist*in arbeiten zu dürfen?
  • Voraussetzungen für ein Visum zur Selbstständigkeit

Startklar. Was man als freie Journalist*in wissen sollte, wenn man neu in Deutschland ist

Die Gründe, nach Deutschland zu kommen, sind vielfältig. Manche müssen Ihr Land verlassen, weil sie dort nicht mehr frei berichten können, andere kommen aus familiären oder privaten Gründen. So unterschiedlich diese Gründe auch sind, eins verbindet: Viele Journalist*innen mit Einwanderungsgeschichte oder im Exil möchten hier weiter journalistisch arbeiten. Und genau deswegen haben wir diese Broschüre zusammengetragen, denn wir finden: Die Medienbranche Deutschlands braucht dringend neue, frische Stimmen. Sie braucht die Perspektiven und Erfahrungen, die Menschen haben, die nicht in Deutschland geboren und aufgewachsen sind. Sie bringen wertvolle Zugänge und Blickwinkel mit, die den Journalismus in diesem Land nur besser machen können. Daher setzen wir uns seit Jahren für Diversität in den Medien ein. 

Im Laufe der Zeit haben wir viele Kolleg*innen begleitet, die im deutschen Mediensystem bei null angefangen haben. Die Geschichten dieser Journalist*innen zeigen, ein neuer Anfang in Deutschland ist nicht leicht, aber möglich. Auch deshalb, weil es ein großes Netzwerk an Kolleg*innen gibt, auf die Du zurückgreifen kannst. Dazu gehören wir, die Neuen deutschen Medienmacher*innen, n-ost, ein ein internationales Netzwerk von Journalist*innen, das sich auf grenzübergreifenden Journalismus in Osteuropa spezialisiert hat, und Freischreiber, ein Netzwerk zur Selbsthilfe für freiberufliche Journalist*innen. Gemeinsam haben wir 2022 die wichtigsten Informationen zusammengetragen, die (freie) Journalist*innen brauchen, gerade wenn sie in Deutschland neu beginnen. Angefangen bei einem Überblick über Aufbau und Arbeitsweise deutscher Medien, geht es weiter mit vielen praktischen Tipps zur Arbeit mit Redaktionen und zur Organisation der eigenen freiberuflichen Tätigkeit bis hin zu Hilfestellungen bei Diskriminierung und Bedrohungslagen. Du findest sie entweder hier auf unserer Website unter Wissen und Tools oder in weiteren Sprachen in Form der PDF-Broschüre „Startklar. Was man als freie Journalist*in wissen sollte, wenn man neu in Deutschland ist” (Stand 2022):

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Allerdings sind unsere Angaben juristisch nicht bindend. Insbesondere bei Fragen zu Aufenthalts- und Arbeitsrecht muss jeder Fall praktisch individuell betrachtet werden. Rechtliche und steuerliche Regelungen können sich ändern. Wir empfehlen daher, Migrationsberatungsstellen oder Anwält*innen für Ausländerrecht zu konsultieren.  Informiere Dich stets über die aktuellen Bestimmungen für Deine spezifische Situation. 

Wir wünschen Dir viel Erfolg auf Deinem Weg in die deutsche Medienbranche. Und wenn Du Dich unseren Netzwerken anschließen willst, sei herzlich willkommen.


Musst Du Deutsch sprechen, um in Deutschland arbeiten zu können?

Der Journalismus und die Medienbranche verändern sich. Nicht für alle journalistischen Tätigkeiten braucht es heute noch perfekte Deutschkenntnisse. In einem datenjournalistischen Team ist man sicher auch dann gefragt, wenn man Deutsch nicht perfekt, dafür aber Englisch und Programmiersprachen beherrscht. Redaktionen, die Crossborder-Projekte vorantreiben und an internationalen Rechercheprojekten arbeiten, sind ebenfalls offen für mehrsprachige Kolleg*innen. Generell hängt es sehr von der Redaktion ab und den Menschen, die dort arbeiten, wie selbstverständlich man dort als Autor*in oder Mitarbeiter*in einbezogen wird. In den vergangenen Jahren ist in den Medienhäusern generell ein Bewusstsein dafür entstanden, dass mehr Vielfalt gut für die Berichterstattung ist. Und es wird sich sicherlich noch einiges in dieser Hinsicht verändern.

Wer aber über Deutschland und für eine deutschsprachige Zielgruppe berichtet, tut gut daran, sein Deutsch möglichst zu perfektionieren. Zum einen, um weniger auf Hilfe bei der Übersetzung von Quellen, Interviewpartner*innen und Texten angewiesen zu sein. Zum anderen aber auch, um besser mit den Kolleg*innen in der Redaktion kommunizieren zu können. Eine große Hilfe sind zum Teil kostenlose KI-basierte Tools für Übersetzung oder Rechtschreibprüfung, wie DeepLDuden-Mentor oder LanguageTool. Bei Texten, die sensible Daten enthalten, sollte man diese Tools jedoch nicht oder nur mit Vorsicht benutzen.

Unabhängig von euren Deutschkenntnissen könnt ihr damit beginnen, journalistisch zu arbeiten. Eine Möglichkeit besteht darin, mit deutschsprachigen Co-Autor*innen zusammenzuarbeiten. Ein weiterer Vorteil kollaborativer Arbeit ist: Redaktionen sind offener dafür, einen Auftrag an euch zu vergeben, wenn sie jemanden aus dem Autor*innen-Team bereits kennen.


Was musst Du tun, um als freie Journalist*innen arbeiten zu dürfen?

In Deutschland kann jede*r als Journalist*in arbeiten. Denn dabei handelt es sich nicht um eine geschützte Berufsbezeichnung. Anders als etwa Ärzt*innen, Apotheker*innen oder Anwält*innen müssen Journalist*innen ihre Berufsabschlüsse also nicht anerkennen lassen. Nach Artikel 5 des Grundgesetzes gilt aufgrund der Pressefreiheit auch der freie Zugang zum Journalismus. 

Dennoch gibt es natürlich gewisse Hürden. Um als freie Journalist*in arbeiten zu dürfen, muss in Deinem Aufenthaltstitel ausdrücklich „Erwerbstätigkeit gestattet“ oder „selbstständige Tätigkeit gestattet“ stehen. Wenn Du als Asylberechtigte*r, Flüchtling oder subsidiär Schutzberechtigte*r anerkannt bist, steht diese Information meistens in einem grünen Beiblatt, das Du zusammen mit Deinem Aufenthaltstitel von der Ausländerbehörde bekommst. Wenn Dein Aufenthaltstitel keine selbstständige Tätigkeit erlaubt, kannst Du unter bestimmten Voraussetzungen bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis nach § 21 Abs. 6 AufenthG beantragen. Das bedeutet eine nebenberufliche Selbständigkeit.

Wenn Du Dich als Freiberufler*in selbstständig machen möchtest und Dir sicher bist, euer Einkommen ausschließlich aus freiberuflicher Tätigkeit generieren zu können, liegt eigentlich ein Visum / eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit nach § 21 Abs. 5 AufenthG nahe.

Bevor Du loslegen kannst, musst Du erst einmal ziemlich viel Papierkram erledigen. Je nachdem, woher Du kommst und wie alt Du bist, sind die Voraussetzungen dafür simpel, streng oder sehr streng.

Wenn Du aus einem Land der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder aus der Schweiz stammst und Dich in Deutschland mit Hauptwohnsitz anmeldest, erhältst Du eine Steueridentifikationsnummer und kannst aufgrund des Freizügigkeitsrechts mit der Arbeit beginnen. Wenn Du allerdings als Freiberufler*in arbeiten willst und dann Rechnungen einreichen wirst, braucht Du noch eine Steuernummer. Die musst Du bei Deinem lokalen Finanzamt beantragen.

Kommst Du aus einem anderen Land als den oben genannten, musst Du eine Arbeitserlaubnis beantragen. Bei Migrant*innen ist die Arbeitserlaubnis direkt mit der Aufenthaltserlaubnis verknüpft. Hier gibt es sehr viele verschiedene Aufenthaltstitel (Blue Card, Visum zur Arbeitssuche, Visum zum Studieren und einige mehr. Mehr dazu findest Du auf Englisch und Deutsch auf der Seite des Service-Portals Berlin. Informationen zum Aufenthaltsrecht in Deutschland gibt es auf neun Sprachen erklärt auf der Seite von Handbook Germany. Für Beratung zum Thema Aufenthaltsrecht, Arbeitsrecht, Sozialversicherung und Steuern für internationale Künstler*innen sowie Freiberufler*innen aus dem Bereich Kreativwirtschaft und Journalismus empfehlen wir auch die Organisation Touring Artists.

Eine Aufenthaltserlaubnis für eine freiberufliche Tätigkeit nach § 21 Abs. 5 kann erteilt werden, wenn von ihr positive ökonomische oder kulturelle Auswirkungen zu erwarten sind. Es handelt sich hier um eine sogenannte Ermessensnorm. Das bedeutet, dass die Erlaubnis im Ermessen der zuständigen Ausländerbehörde liegt und keinen Anspruch begründet.

Um dieses Visum / diese Aufenthaltserlaubnis zu bekommen, musst Du bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Darüber hinaus muss man ziemlich viele weitere Unterlagen vorlegen. Dazu zählen ein Lebenslauf, eine Mitgliedsbescheinigung einer Krankenversicherung, eine Prognose des erwarteten Gewinns, der Nachweis von Mietkosten und einiges mehr. 

Eine bestimmte Ausbildung musst Du nicht nachweisen, denn in Deutschland darf jede*r als Journalist*in arbeiten. Die Ausländerbehörde prüft vor allem, ob Deine Angaben realistisch sind und Du von Deinen Einkünften leben kannst. Auch dazu gibt es Informationen zum Beispiel auf der Seite des Service-Portals Berlin, vonTouring Artists und von Handbook Germany : Together.

Wenn Du geflüchtet bist, hängt alles von Deinem aktuellen Status ab. Wenn Du geduldet bist oder Dein Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist, ist es eher schwierig, dass Du eine Erlaubnis für eine selbstständige Tätigkeit erhältst. Wenn Dein Asylantrag positiv entschieden wurde, Du also einen Schutzstatus als Asylberechtigte*r, als Flüchtling oder als subsidiär Schutzberechtigte*r erhalten hast, darfst Du ohne Einschränkungen als Arbeitnehmer*in oder als Selbstständige*r arbeiten. Für Dich gelten auf dem Arbeitsmarkt dieselben Regeln wie für deutsche Staatsbürger*innen.

Einen Sonderstatus haben momentan Menschen, die eine Aufenthaltsgenehmigung nach § 24 AufenthG erhalten haben. Dies betrifft bis zum 04.03.2027  Menschen mit ukrainischer Staatsbürgerschaft, deren Kernfamilie und unter bestimmten Voraussetzungen auch Drittstaatsangehörige, die ab dem 24.2.2022 aus der Ukraine geflohen sind. Mit diesem Status kann man ohne Weiteres als freie Journalist*in arbeiten. Dafür sollte ein offizielles Dokument ausreichen, das die Identität beweist. 

Die Erfahrung zeigt, dass viele Entscheidungen vom Ermessensspielraum der Sachbearbeiter*innen auf der Ausländerbehörde abhängen. Es ist daher schwer, pauschal Tipps zu geben. Aber es lohnt sich, ein gutes Netzwerk zu haben, und Redaktionen helfen ebenfalls oft mit Referenzen.


Voraussetzungen für ein Visum zur Selbstständigkeit

  • Die Finanzierung der Geschäftsidee ist gesichert.
     
  • Wer auf Honorarbasis tätig werden will, benötigt Absichtserklärungen („Letter of Intent“) zur Zusammenarbeit. Also mindestens zwei Absichtserklärungen von Redaktionen, die bestätigen, dass sie mit euch zusammenarbeiten wollen (mit Angaben zu Art, Umfang und Beschreibung der Tätigkeit. So einen Letter of Intent zu erhalten ist eher möglich, wenn euch die Redaktionen bereits kennen. Daher ist es ratsam, diese Form der Aufenthaltserlaubnis erst dann zu beantragen, wenn ihr davor schon durch eine andere Form der Arbeitserlaubnis die Möglichkeit hattet, Kontakte in die jeweilige Redaktion aufzubauen. Zum Beispiel durch Praktika oder Hospitanzen.
     
  • Wer älter als 45 Jahre ist, muss außerdem den Nachweis erbringen, ausreichend fürs Alter vorgesorgt zu haben. Bei selbstständig Tätigen kann dies grundsätzlich durch eigenes Vermögen in jeglicher Form, im Ausland und/oder Inland erworbene Rentenanwartschaften oder Betriebsvermögen nachgewiesen werden.
     
  • Als Anhaltspunkt wird in den Verfahrenshinweisen zum Aufenthaltsrecht des Landesamtes für Einwanderung (LEA) Berlin angegeben: Man sollte nachweisen können,dass man ab dem 67. Lebensjahr über eine monatliche Rente von mehr als 1.612,53 EuroEuro oder über ein Vermögen von mehr als 232.204,00 Euro verfügen kann. Ausnahme: Bürger*innen einige weniger Staaten sind davon befreit.

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