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Aussiedler*innen / Spätaussiedler*innen

sind rechtlich „deutsche Volkszugehörige“ und mit etwa 2,7 Millionen Menschen1 eine der größten eingewanderten Gruppen in der Bundesrepublik. Laut Definition des Innenministeriums handelt es sich bei ihnen um „Personen deutscher Herkunft, die in Ost- und Südosteuropa sowie in der Sowjetunion unter den Folgen des Zweiten Weltkrieges gelitten haben (…) (und die) aufgrund ihrer Volkszugehörigkeit noch Jahrzehnte nach Kriegsende massiv verfolgt“ wurden.2

In der Bundesrepublik können sie die „Statusdeutscheneigenschaft“ bekommen, werden damit deutschen Staatsangehörigen gleichgestellt und sind keine Ausländer*innen. Trotzdem sind sie teils spezifischen bürokratischen Hürden oder Diskriminierungen ausgesetzt.

  1. Mediendienst Integration: „Wie viele postsowjetische Migranten leben in Deutschland?“, Stand 10.12.2025

  2. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (2013): (Spät-)Aussiedler in Deutschland. Eine Analyse aktueller Daten und Forschungsergebnisse, S. 18, 

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