steht für deutsche Staatsangehörige. Als Adjektiv oder Substantiv sollte der Begriff nicht dazu dienen, eine ethnische Zugehörigkeit zu beschreiben und damit nur die Bevölkerung ohne Migrationshintergrund zu meinen. Denn: Etwa jede*r vierte Deutsche hat einen Migrationshintergrund und ihr Anteil wächst. Seit dem Jahr 2000 erhalten in Deutschland geborene Kinder von Ausländer*innen die deutsche Staatsangehörigkeit, sofern mindestens ein Elternteil seit fünf Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat.