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Russlanddeutsche

sind Nachfahren deutscher Siedler*innen im ehemaligen Russischen Reich beziehungsweise der Sowjetunion.1 Als Aussiedler*innen / Spätaussiedler*innen wanderten seit 1950 mehrere Millionen von ihnen nach Deutschland ein. Über das Bundesvertriebenengesetz erhalten sie als deutsche Volkszugehörige direkt die deutsche Staatsangehörigkeit.2

Dennoch machen viele von ihnen Erfahrungen mit  antislawischem Rassismus. Zusammen mit anderen Menschen mit eigener Wanderungserfahrung aus der ehemaligen Sowjetunion bilden sie eine der größten Gruppen von Eingewanderten in Deutschland. Fremdbezeichnungen wie „Deutsch-Russen“ oder „Kasachischstämmige“ greifen zu kurz, verkennen die Geschichte der Russlanddeutschen und werden oft als diskriminierend empfunden. Noch im Etablierungsprozess ist die Selbstbezeichnung Post-Ost für Menschen, die selbst oder deren Vorfahren aus Staaten kommen, die in Deutschland pauschal als sog. „Ostblock“ bezeichnet wurden und werden. 

  1. Panagiotidis, Jannis (2017): Wer sind die Russlanddeutschen? Kurzdossier, Bundeszentrale für politische Bildung (bpb). 

  2. Bundesvertriebenengesetz (BVFG): Insbesondere [§ 4 BVFG (Definition Spätaussiedler)] und [§ 15 BVFG (Ausstellung der Bescheinigung über die Spätaussiedlereigenschaft)].

„Das heißt schon immer so!“, gilt nicht!

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