Inhaltsübersicht
Situation klären: Drohung ernst nehmen
Nicht jede Drohung ist gleich gefährlich, aber im Zweifel gilt: ernst nehmen.
- Hinweise auf eine erhöhte Gefährdung: u. a. gezielte Ansprachen, persönliche Informationen, konkrete Orts- oder Zeitangaben oder direkte Kontaktaufnahme (z. B. per Brief). Auch Drohungen aus dem Umfeld extremistischer Akteur*innen sollten aufmerksam geprüft werden.
- Informiere Personen, die mit Dir zusammenleben, denn auch sie können gefährdet sein.
- Dokumentiere alle Drohungen und bewahre Nachrichten, E-Mails oder Audiodateien sicher auf.
- Keine vorschnelle Öffentlichkeit: Von einer direkten Veröffentlichung der Drohung raten wir ab. Öffentliche Aufmerksamkeit kann Täter*innen bestärken, Nachahmung motivieren und Ermittlungen erschweren.
- Der Austausch mit vertrauten Personen kann dabei helfen, die Situation zu verstehen und ggf. weitere Sicherheitsmaßnahmen diskutieren zu können.
Sicherheit erhöhen
Spätestens bei konkreten Drohungen solltest Du alle Online-Zugänge absichern:
- Passwörter ändern und für jeden Dienst unterschiedliche, starke Passwörter nutzen
- Zwei-Faktor-Authentifizierung aktivieren
- Profile – wenn möglich – auf privat stellen oder berufliche und private Accounts trennen
Gib Deine private Adresse oder Telefonnummer nicht öffentlich an. Prüfe, ob persönliche Daten auf Websites oder in Suchmaschinen auffindbar sind, und lasse sie löschen. Wenn Du aufgrund Deiner beruflichen oder öffentlichen Tätigkeit ein Impressum angeben musst, prüfe, welche Kontaktdaten wirklich erforderlich sind. In vielen Fällen genügt eine geschäftliche Adresse oder eine E-Mail-Adresse. Insbesondere für freie Journalist*innen: keine Privatadresse, keine Telefonnummer – eine E-Mail-Adresse genügt.
Prüfe Anfragen nach persönlichen Daten, z. B. vermeintliche Einladungen oder Kooperationsanfragen.
Zusätzlich können weitere Maßnahmen helfen, etwa das Entfernen Deines Namens von der Klingel, der Empfang von Post im Büro oder über ein Postfach.
Melderegister sperren
Bei konkreten Bedrohungen kannst Du Deine Adresse im Melderegister sperren lassen (§ 51 Bundesmeldegesetz). Dazu reicht ein formloser Antrag beim Einwohnermeldeamt mit der Begründung, dass durch die Veröffentlichung der Adresse eine Gefahr besteht. Ein Schreiben Deines Arbeitgebers, einer Organisation oder von Auftraggeber*innen kann den Vorgang beschleunigen. Die Sperre gilt in der Regel zwei Jahre und muss anschließend verlängert werden. Wird der Antrag abgelehnt, solltest Du anwaltliche Beratung einholen. Bestimmte Sicherheitsbehörden behalten trotz Sperre Zugriff.
Beweise sichern
Wenn du einen Hass-Kommentar anzeigen möchtest, solltest du zunächst Beweise sichern. So gelingt ein rechtssicherer Screenshot:
- Mach ein Bildschirmfoto vom Hasskommentar. Achte darauf, dass Datum, Uhrzeit und der Name der*des Verfasser*in sichtbar sind.
- Der Kommentar sollte direkt unter dem Beitrag stehen, auf den er sich bezieht. So wird klar, gegen wen sich der Hass richtet und dass er nicht auf andere Kommentare antwortet.
- Wenn du ein Bildschirmfoto machst, ist das Dokument direkt mit Datum und Uhrzeit benannt. Dieser Zeitstempel ist auch wichtig.
Achtung: Wenn Du einen Post anzeigst, solltest Du ihn nicht gleichzeitig dem Betreiber der Plattform melden, weil dieser ihn sonst gegebenenfalls entfernt. Polizei bzw. Staatsanwaltschaft müssen bzw. wollen aber meistens selbst Beweise sichern. Im schlimmsten Fall wird Dir unterstellt, Du hättest die Screenshots manipuliert. Es gilt:
- Beweise sichern (Screenshots, Links, Zeitstempel)
- Dann Anzeige erstatten/beraten lassen
- Danach ggf. bei Plattform melden
Polizei und Strafverfolgung
Ein Kontakt mit der Polizei ist sinnvoll, wenn Drohungen konkret oder eskalierend sind. Dort geht es zunächst um Beratung und Gefährdungseinschätzung.
Eine Strafanzeige kannst Du bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft stellen. Bei der Staatsanwaltschaft ist es wichtig, einen konkreten Anfangsverdacht zu haben. Eine weitere Möglichkeit ist, online Strafanzeige zu erstatten. Das geht unter: online-strafanzeige.de. Bei Beleidigung, übler Nachrede oder Verleumdung ist zusätzlich ein Strafantrag nötig, der innerhalb von drei Monaten gestellt werden muss.
Sei Dir bewusst, dass bei Strafanzeigen persönliche Daten weitergegeben werden können. Anzeigende müssen nicht ihre Privatadresse angeben. Sie können eine andere Adresse angeben, an der sie zuverlässig erreicht werden können. Zum Beispiel die Adresse von Anwält*innen oder Betroffenenberatungsstellen. Wichtig bei Gefährdung: Damit der Wohnort von Anfang an nicht in den Akten auftaucht, sollten Betroffene möglichst schon bei der Erstattung der Strafanzeige an einen entsprechenden Hinweis auf die befürchtete Gefährdung denken. Es besteht auch die Möglichkeit, der Polizei anonym Hinweise zu geben.
Ob eine Strafanzeige für Dich sinnvoll ist, hängt auch von Deinen eigenen Ressourcen ab. Juristische Beratung ist dringend zu empfehlen. Eine niedrigschwellige Möglichkeit kann die Meldung bei der zivilgesellschaftlichen Organisation REspect! im Netz sein. Dort kannst Du mutmaßlich strafbare Inhalte melden, die von einem juristischen Team geprüft werden. Wird ein Beitrag als strafrechtlich relevant eingeschätzt, leitet die Meldestelle ihn an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden weiter.
In Notfall-Situationen gilt immer: Sofort die 110 anrufen.
Rechtliche Unterstützung organisieren
Wenn Du häufiger im Fokus der Öffentlichkeit stehst, kann eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll sein, insbesondere bei politisch sensiblen Themen oder Konflikten im öffentlichen Raum.
Nach konkreten Drohungen solltest Du zeitnah juristischen Beratung einholen, etwa über Deinen Arbeitgeber, Berufsverbände, Gewerkschaften oder eigene Anwält*innen. Auch zivilgesellschaftliche Organisationen wie HateAid unterstützen Betroffene von Hass im Netz finanziell und beratend bei rechtlichen Schritten.
Wohnung absichern
Bei erhöhter Bedrohung kann eine bauliche Sicherung Deiner Wohnung sinnvoll sein. Landeskriminalämter beraten hierzu und nennen geeignete Fachbetriebe. Vor baulichen Veränderungen in Mietwohnungen brauchst Du die Zustimmung der Vermieter*innen.
Wenn Deine Adresse bereits bekannt geworden ist oder die Belastung zu groß wird, kann es sinnvoll sein, Dich vorübergehend an einen sicheren Ort zurückzuziehen und die Polizei zu informieren. Kosten können – je nach Fall – eventuell von Arbeitgeber*innen, Auftraggeber*innen, Gewerkschaften oder Solidaritätsfonds mitgetragen werden.
Psychische Belastung und Selbstschutz
Die psychische Belastung durch Hass im Netz und Bedrohungen sollte niemals unterschätzt werden. Sie trifft nicht nur die unmittelbar Betroffenen, sondern kann auch Familie und Freund*innen belasten. Es lohnt sich deshalb, frühzeitig professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Beratungs- und Anlaufstellen
Der Sozialpsychiatrische Dienst des lokalen Gesundheitsamts hilft bei akuten Krisen.
Die Telefonseelsorge ist rund um die Uhr unter 0800 / 11 10 111 sowie 0800 / 11 10 222 erreichbar.
HateAid unterstützt unabhängig und überparteilich mit persönlicher Beratung und Prozesskostenfinanzierung.
Der Weiße Ring bietet konkrete Unterstützung für Betroffene von Kriminalität und hat auch eine Online-Beratung im Angebot. Diese Beratung empfiehlt sich vor allem dann, wenn zum Beispiel private Daten gestohlen wurden.
Die Amadeu Antonio Stiftung unterstützt bei Bedrohungslagen durch Rechtsextreme. Das Projekt civic.net kümmert sich um Betroffene von Hass im Netz. Der Opferfond der Stiftung greift Betroffenen von rechtsextremer Gewalt ideell und finanziell unter die Arme.
Reporter ohne Grenzen ist eine weltweit operierende Nichtregierungsorganisation, die sich um die Wahrung der Pressefreiheit kümmert. Sie dient auch als erste Anlaufstelle für bedrohte Journalist*innen.
Die Projekte Hayat, Violence Prevention Network und Ufuq können jeweils Beratung im Umgang mit Islamismus bieten: hayat-deutschland.de, violence-prevention-network.de, ufuq.de
Das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen bietet Unterstützung für Frauen, u.a. bei Stalking, Bedrohung, Belästigung, telefonisch unter der Nummer 116 016 und via Online-Beratung.
Lokale Beratungsstellen
- Demokratiezentrum, Baden-Württemberg
- Landeskoordinierungsstelle gegen Rechtsextremismus, Bayern
- ReachOut, Berlin
- Opferperspektive, Brandenburg
- Mobile Beratungsteam gegen Rechtsextremismus, Bremen
- Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus, Hamburg
- response, Hessen
- RAA Demokratie und Bildung, Mecklenburg-Vorpommern
- Mobile Beratung, Niedersachsen
- Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus, Nordrhein-Westfalen
- Beratungsnetzwerk gegen Rechtsextremismus, Rheinland-Pfalz
- Fachstelle gegen Rechtsextremismus, Saarland
- Kulturbüro, Sachsen
- Beratungsnetzwerk gegen Rechtsextremismus, Sachsen-Anhalt
- Landeskoordinierungsstelle gegen Rechtsextremismus, Schleswig-Holstein
Mobile Beratung, Thüringen
Unterstützungsangebote für Journalist*innen:
Die Helpline von Netzwerk Recherche bietet anonyme, kostenlose Telefonberatung für Journalist*innen bei mentaler Belastung: 030 7543 7633 (Mo–Fr, 18–19 Uhr).
Das European Center for Press and Media Freedom (ECPMF) bietet einen Notfall-Fond für bedrohte Journalist*innen, zum Beispiel zur Sicherung der eigenen Wohnung. Anträge können online gestellt werden.
Die :Freischreiber und FREELENS bieten Unterstützung für freie Journalist*innen und Fotograf*innen an.