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Abschiebung

bezeichnet die unter Zwang erfolgende Ausreise von Ausländer*innen aus Deutschland. In vielen Fällen findet sie unter Anwendung von polizeilicher Gewalt sowie in Begleitung von Polizeibeamt*innen statt. Behörden verwenden dafür den Begriff „Rückführung“, der von Hilfsorganisationen für Geflüchtete als euphemistisch kritisiert wird.

„Das heißt schon immer so!“, gilt nicht!

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