bedeutet eine staatliche Kontrolle darüber, welche Inhalte in Medien veröffentlicht werden dürfen. Das Ziel ist, nur die Informationen zu verbreiten, die eine Regierung für wünschenswert hält1. In Deutschland verbietet Artikel 5 des Grundgesetz Zensur. Nationales, europäisches und internationales Recht schützen zudem die Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, Wissenschaftsfreiheit und Kunstfreiheit. Diese Rechte können nur in Ausnahmefällen eingeschränkt werden, zum Beispiel für den Jugendschutz.
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Bundeszentrale für politische Bildung: Zensur