Jump to content

Zensur

wäre im Sinne des Grundgesetzes eine staatliche Kontrolle von Medien vor ihrer Veröffentlichung (Vorzensur) und ist in Deutschland verboten (Art. 5 GG). Die Meinungsfreiheit hat dort ihre Grenzen, wo andere Rechte verletzt werden, z. B. durch Volksverhetzung. Werden strafbare Inhalte im Internet nachträglich gelöscht, geschieht das im Rahmen der Strafverfolgung und / oder des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, NetzDG. Teilweise wird eine „Zensur“ beklagt, wenn gegen rassistische Äußerungen und für zivile Umgangsformen appelliert wird. Tatsächlich ist das lediglich ein Ausdruck guter Manieren und einer Meinungsvielfalt im demokratischen Diskurs. 

„Das heißt schon immer so!“, gilt nicht!

Dank Deiner Spende können wir unser Glossar erweitern. 

Jetzt spenden