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Sprachpolizei

ist ein Begriff, der in rechten Kreisen oft verwendet wird, wenn Betroffene sich kritisch über herabwürdigende Bezeichnungen äußern, wie z. B. dem N-Wort1. Da in Deutschland Meinungsfreiheit herrscht (Art. 5 GG), ist es beiden Seiten unbenommen, Kritik zu äußern. Ausgenommen von der Meinungsfreiheit sind allerdings Handlungen wie Volksverhetzung, Aufruf zu Straftaten, Verleumdung oder Beleidigungen2

„Das heißt schon immer so!“, gilt nicht!

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