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Ausländische*r Mitbürger*in

wird seit den 1970er Jahren als meistens wohlmeinende, jedoch widersprüchliche Bezeichnung für Menschen verwendet, die seit vielen Jahren hier leben und voraussichtlich bleiben werden. Soll die nicht-deutsche Staatsbürgerschaft betont werden, ist ausländische*r Bürger*in passender, da bei „Mit-Bürger*in“ ein unnötiges „Othering“ stattfindet, d.h. ein*e Mitbürger*in ist damit scheinbar anders als ein*e Bürger*in.

„Das heißt schon immer so!“, gilt nicht!

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