oder vertrauenswürdige Hinweisgeber können nach dem EU-Gesetz über Digitale Dienste illegale Inhalte auf Online-Plattformen markieren und ihre Löschung beantragen. Sie werden in jedem EU-Mitgliedsstaat vom Digital Services Coordinator zugelassen – in Deutschland ist das die Bundesnetzagentur. Alle Trusted Flagger müssen vorweisen, dass sie rechtliche Sachkenntnis haben; unabhängig von Plattformen sind; und sorgfältig, genau und objektiv arbeiten1. In Deutschland gibt es Stand Juni 2026 vier Trusted Flagger: die Meldestelle REspect!, den Bundesverband Onlinehandel, HateAid und den Verbraucherzentrale Bundesverband2.
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Europäische Union: Gesetz über digitale Dienste
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Bundesnetzagentur: Trusted Flagger