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Rechtsextremismus

benennt laut Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) Einstellungen oder Handlungen, die sich gegen die Gleichheit bzw. Gleichwertigkeit aller Menschen richten und damit gegen ein zentrales Prinzip des Grundgesetzes.1 Rechtsextremismus gilt deshalb als verfassungsfeindlich. Die ethnische Zugehörigkeit von Menschen wird in diesem Weltbild höher bewertet und individuelle Rechte treten zugunsten „volksgemeinschaftlicher“ Konstrukte zurück. Weitere wesentliche Bestandteile sind neben Rassismus auch Antisemitismus auch Sexismus und ein autoritäres Staatsverständnis.2 

Das Bundesamt für Verfassungsschutz stufte die AfD 2025 als gesichert rechtsextremistische Bestrebung ein; mehrere Landesverbände (u. a. Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Niedersachsen) gelten bereits länger als gesichert rechtsextrem. Das Verwaltungsgericht Köln hat sie im Februar 2026 im Eilverfahren vorläufig gestoppt, das Hauptsacheverfahren steht noch aus (Stand August 2026).

„Das heißt schon immer so!“, gilt nicht!

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