Jump to content

Asyl

Deutschland ist eines der wenigen Länder, in dem das Recht auf Asyl in der Verfassung festgeschrieben ist: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“, heißt es in § 16a Grundgesetz. Doch dieses Recht wurde 1993, nach einer Welle rassistischer Gewalttaten, mit dem sogenannten „Asylkompromiss“ stark eingeschränkt und ist weitgehend vom EU-Recht abgelöst. Lediglich ein bis zwei Prozent der Asylbewerber*innen erhalten in Deutschland Asyl nach dem Grundgesetz („Asylberechtigte“), weil sie durch den Herkunftsstaat oder staatsähnliche Akteure verfolgt werden.1

„Das heißt schon immer so!“, gilt nicht!

Dank Deiner Spende können wir unser Glossar erweitern. 

Jetzt spenden