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AnkER-Zentrum

abgekürzt für Ankunft, Entscheidung und Rückführung. Geflüchtete müssen in diesen Lagern wohnen, bis ihr Asylverfahren abgeschlossen ist, und werden danach verteilt oder abgeschoben. Kritisiert wird, dass Verfahren oft Monate dauern, Bewohner*innen sich in dieser Zeit nicht frei bewegen können und keine unabhängige Rechtsberatung gewährleistet ist. Seit der EU-Asylreform (GEAS) vom 12. Juni 2026 kommt für Menschen aus Ländern mit niedriger Anerkennungsquote zusätzlich ein verpflichtendes EU-Grenzverfahren zum Einsatz.1

„Das heißt schon immer so!“, gilt nicht!

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