abgekürzt für Ankunft, Entscheidung und Rückführung. Geflüchtete müssen in diesen Lagern wohnen, bis ihr Asylverfahren abgeschlossen ist, und werden danach verteilt oder abgeschoben. Kritisiert wird, dass Verfahren oft Monate dauern, Bewohner*innen sich in dieser Zeit nicht frei bewegen können und keine unabhängige Rechtsberatung gewährleistet ist. Seit der EU-Asylreform (GEAS) vom 12. Juni 2026 kommt für Menschen aus Ländern mit niedriger Anerkennungsquote zusätzlich ein verpflichtendes EU-Grenzverfahren zum Einsatz.1
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BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (2026): Was wird sich mit der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) ändern?