Die Neuen deutschen Medienmacher*innen haben ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das die geplante Überführung des Radioprogramms COSMO in den HipHop-Sender 1LIVE STREET einer juristischen Prüfung unterzieht. Prof. Dr. Hubertus Gersdorf, Universität Leipzig Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Medienrecht, kommt zum Ergebnis: Der Plan des WDR verstößt gegen § 3 Abs. 4 Nr. 6 WDR-Gesetz.
Das vollständige Rechtsgutachten
Medienecho zu unserem offenen Brief mit über 500 migrantischen Organisationen
medium magazin: Es geht um nichts Geringeres als die eigene Zukunftsfähigkeit - 29. Juni
„Wie tief die systemischen Defizite trotz aller Lippenbekenntnisse sitzen, demaskiert die aktuelle Debatte um Cosmo. Dass die ARD im Zuge ihrer Reformen ausgerechnet das einzige interkulturelle, mehrsprachige Radioprogramm abwickeln will, sendet ein fatales Signal an die Einwanderungsgesellschaft: Wir halten eure Lebensrealität für verzichtbar." - Elena Kountidou, Geschäftsführerin NdM. Zum Artikel
Deutschland Funk „mediasres": Rechtsgutachten: Verstößt der Cosmo-Umbau gegen das WDR-Gesetz? - 29. Juni
„Gesetzlich schuldet es ein Programm, dass sich nicht nur an die Jungen, sondern an alle Bevölkerungsgruppen jeden Alters richtet und auch Themen aufgreift, die nicht nur die Jungen interessiert, sondern ebenfalls Themen aller Altersgruppen. Das heißt: Diese Eingrenzung, diese Begrenzung ist mit dem viel weitergehenden Auftrag des WDR-Gesetzes unvereinbar und damit handelt der WDR rechtswidrig." – Hubertus Gersdorf, Universität Leipzig, Lehrstuhl für Staats-, Verwaltungs- und Medienrecht. Zum Podcast
Tagesspiegel: Medienrechtliches Gutachten: Umwandlung von Radiosender Cosmo unzulässig - 29. Juni
Der WDR will aus dem interkulturellen Radiosender Cosmo ein Programm für junge, urbane Hip-Hop-Fans machen. Das könnte gegen die Vorgaben des WDR-Gesetzes verstoßen, sagt ein Gutachter. Zum Artikel
WAZ: Cosmo bald Hip-Hop-Sender? WDR könnte damit gegen Gesetz verstoßen - 29. Juni
Köln. In einem vom Verein „Neue deutsche Medienmacher*innen“ beauftragten Gutachten hält ein Medienrechtler den geplanten Sender-Umbau für unzulässig. Zum Artikel
Rheinische Post: Medienrechtler hält Umbau von Cosmo in 1Live Street für unzulässig - 29. Juni
Köln · Der WDR will aus dem interkulturellen Radiosender Cosmo ein Programm für junge, urbane Hiphop-Fans machen. Das könnte gegen die Vorgaben des WDR-Gesetzes verstoßen, sagt ein Gutachter. Der Sender sieht das anders. Zum Artikel
DIE ZEIT: Gutachten kritisiert Umbau von interkulturellem WDR-Radio Cosmo - 29. Juni
Ein Gutachten hält den Umbau des WDR-Hörfunkprogramms Cosmo zu »1Live Street« für womöglich rechtswidrig. Nun will die Staatskanzlei NRW die Pläne des WDR prüfen. Zum Artikel
MiGAZIN: Gutachten: WDR-Cosmo-Umbau rechtswidrig - 29. Juni
Ein Gutachten hält den geplanten Umbau von Cosmo zur Hip-Hop-Welle „1Live Street“ für rechtswidrig. Medienrechtler Hubertus Gersdorf sieht den interkulturellen Auftrag im WDR-Gesetz verletzt und hält Klagen für möglich. Zum Artikel
epd medien: Medienrechtler hält Umbau von Cosmo in Hip-Hop-Welle für unzulässig - 29. Juni
Der WDR will sein interkulturelles Radioprogramm Cosmo in eine Hip-Hop-Welle für ein junges Publikum umwandeln. Der Medienrechtler Hubertus Gersdorf schreibt in einem Gutachten, damit würde der Sender gegen das WDR-Gesetz verstoßen. Zum Artikel
KNA-Meldung: Zu viel Hip-Hop, zu wenig Interkulturalität - 29. Juni
wurde übernommen von Weser Kurier, Bremer Nachrichten, Westfälische Nachrichten, Münstersche Zeitung, Allgemeine Zeitung, Verdener Nachrichten, Express Köln, Dülmener Zeitung, Westfalen-Blatt
Table.Briefings: Radiosender Cosmo: Wieso die Umwidmung gegen WDR-Recht verstößt - 29. Juni
Ein von den Neuen Deutschen Medienmachern in Auftrag gegebenes Gutachten eines Verfassungsrechtlers der Universität Leipzig kommt zu dem Schluss, dass der Hip-Hop-Fokus des neuen Programms 1Live Street kein interkulturelles Gesamtprogramm ersetzt. Zum Artikel
Süddeutsche Zeitung: Gutachten spricht sich gegen Umwandlung von Cosmo aus - 30. Juni
Der WDR will aus dem interkulturellen Radiosender Cosmo ein Programm für junge Hip-Hop-Fans machen. Ein Gutachten kommt zum Schluss: Das könnte gegen das WDR-Gesetz verstoßen. Zum Artikel
Evangelische Zeitung: Demo für Erhalt der interkulturellen WDR-Welle Cosmo - 07. Juli
„Migrantenorganisationen hatten in einem offenen Brief einen „Stopp der Streichpläne“ für Cosmo gefordert. Der Leipziger Medienrechtler Hubertus Gersdorf bewertete die geplante Umwidmung von Cosmo in eine Hip-Hop-Welle als nicht mit dem WDR-Gesetz vereinbar. Das Gesetz bestimme, dass der WDR ein Radioprogramm veranstalte, „das sich vor allem Themen des interkulturellen Zusammenlebens widmet“, schrieb er in einem juristischen Kurzgutachten im Auftrag des Vereins „Neue deutsche Medienmacher*innen“." Zum Artikel
epd medien: WDR will Publikum beim Umbau von Cosmo beteiligen - 09. Juli
Die Ankündigung des WDR, die interkulturelle Radiowelle COSMO in ein Hip-Hop-Programm für Menschen unter 30 umzubauen, hat bundesweit für Protest gesorgt. Intendantin Vernau sicherte im Rundfunkrat zu, das Publikum in die Planungen einzubeziehen. Zum Artikel