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Pressespiegel vom 29.06.2026

Medienecho zum COSMO-Gutachten

Die Neuen deutschen Medienmacher*innen (NdM) haben ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das die geplante Überführung des Radioprogramms COSMO in den HipHop-Sender 1LIVE STREET einer juristischen Prüfung unterzieht. Prof. Dr. Hubertus Gersdorf, Universität Leipzig Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Medienrecht, kommt zum Ergebnis: Der Plan des WDR verstößt gegen § 3 Abs. 4 Nr. 6 WDR-Gesetz.

Medienecho zu unserem offenen Brief mit über 500 migrantischen Organisationen.


medium magazin: Es geht um nichts Geringeres als die eigene Zukunftsfähigkeit - 29. Juni
Wie tief die systemischen Defizite trotz aller Lippenbekenntnisse sitzen, demaskiert die aktuelle Debatte um Cosmo. Dass die ARD im Zuge ihrer Reformen ausgerechnet das einzige interkulturelle, mehrsprachige Radioprogramm abwickeln will, sendet ein fatales Signal an die Einwanderungsgesellschaft: Wir halten eure Lebensrealität für verzichtbar." - Elena Kountidou, Geschäftsführerin NdM. Zum Artikel
 

Deutschland Funk „mediasres": Rechtsgutachten: Verstößt der Cosmo-Umbau gegen das WDR-Gesetz? - 29. Juni
„Gesetzlich schuldet es ein Programm, dass sich nicht nur an die Jungen, sondern an alle Bevölkerungsgruppen jeden Alters richtet und auch Themen aufgreift, die nicht nur die Jungen interessiert, sondern ebenfalls Themen aller Altersgruppen. Das heißt: Diese Eingrenzung, diese Begrenzung ist mit dem viel weitergehenden Auftrag des WDR-Gesetzes unvereinbar und damit handelt der WDR rechtswidrig." – Hubertus Gersdorf, Universität Leipzig, Lehrstuhl für Staats-, Verwaltungs- und Medienrecht. Zum Podcast
 

Tagesspiegel: Medienrechtliches Gutachten: Umwandlung von Radiosender Cosmo unzulässig - 29. Juni
Der WDR will aus dem interkulturellen Radiosender Cosmo ein Programm für junge, urbane Hip-Hop-Fans machen. Das könnte gegen die Vorgaben des WDR-Gesetzes verstoßen, sagt ein Gutachter. Zum Artikel


WAZ: Cosmo bald Hip-Hop-Sender? WDR könnte damit gegen Gesetz verstoßen - 29. Juni
Köln. In einem vom Verein „Neue deutsche Medienmacher*innen“ beauftragten Gutachten hält ein Medienrechtler den geplanten Sender-Umbau für unzulässig. Zum Artikel
 

Rheinische Post: Medienrechtler hält Umbau von Cosmo in 1Live Street für unzulässig - 29. Juni
Köln · Der WDR will aus dem interkulturellen Radiosender Cosmo ein Programm für junge, urbane Hiphop-Fans machen. Das könnte gegen die Vorgaben des WDR-Gesetzes verstoßen, sagt ein Gutachter. Der Sender sieht das anders. Zum Artikel
 

DIE ZEIT: Gutachten kritisiert Umbau von interkulturellem WDR-Radio Cosmo - 29. Juni
Ein Gutachten hält den Umbau des WDR-Hörfunkprogramms Cosmo zu »1Live Street« für womöglich rechtswidrig. Nun will die Staatskanzlei NRW die Pläne des WDR prüfen. Zum Artikel
 

MiGAZIN: Gutachten: WDR-Cosmo-Umbau rechtswidrig - 29. Juni
Ein Gutachten hält den geplanten Umbau von Cosmo zur Hip-Hop-Welle „1Live Street“ für rechtswidrig. Medienrechtler Hubertus Gersdorf sieht den interkulturellen Auftrag im WDR-Gesetz verletzt und hält Klagen für möglich. Zum Artikel


epd medien: Medienrechtler hält Umbau von Cosmo in Hip-Hop-Welle für unzulässig - 29. Juni
Der WDR will sein interkulturelles Radioprogramm Cosmo in eine Hip-Hop-Welle für ein junges Publikum umwandeln. Der Medienrechtler Hubertus Gersdorf schreibt in einem Gutachten, damit würde der Sender gegen das WDR-Gesetz verstoßen. Zum Artikel

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