(arabisch: Westen, wörtlich: Ort, wo die Sonne untergeht) ist die zusammenfassende Bezeichnung für die drei nordafrikanischen Staaten Tunesien, Algerien und Marokko. Teilweise werden auch Libyen und Mauretanien dazugezählt. Der Bundestag stimmte 2016 und erneut 2019 dafür, Tunesien, Algerien und Marokko als sicheren Herkunftsländer einzustufen; beide Versuche scheiterten am Bundesrat1, sodass die drei Staaten nach deutschem Recht bislang nicht offiziell als sicher gelten. Auf EU-Ebene hat sich die Lage inzwischen geändert: Im Zuge der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) wurde erstmals eine EU-weite Liste sicherer Herkunftsstaaten beschlossen, die Marokko und Tunesien – nicht aber Algerien – umfasst und seit dem 12. Juni 2026 gilt2. Menschenrechtsorganisationen kritisieren die Einstufung, weil weiterhin Verfolgung und Diskriminierung insbesondere von Regierungskritiker*innen, Frauen und LGBTQIA+ dokumentiert sind3.
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Legal Tribune Online (2016): Maghreb-Staaten keine sicheren Herkunftsländer.
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Landesvertretung Rheinland-Pfalz in Brüssel (2026): Asyl: Sichere Herkunftsstaaten und sichere Drittstaaten final beschlossen.
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Mit Verweis auf entsprechende Lageberichte bemängeln Menschenrechtsorganisationen wie das Deutsche Institut für Menschenrechte und Pro Asyl die Definition „sicherer Herkunftsstaaten“. Für bestimmte Personengruppen bestehe in mehreren dieser Länder weiterhin ein Risiko.