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Genfer Flüchtlingskonvention (GFK)

ist die wichtigste völkerrechtliche Vereinbarung darüber, wer als  Flüchtling anerkannt wird und damit internationalen Schutz genießt. Das „Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge", wie die GFK eigentlich heißt, wurde 1951 verabschiedet. Mittlerweile sind 149 Staaten der GFK und/oder dem Zusatzprotokoll von 1967 beigetreten1, darunter auch Deutschland. Im deutschen Aufenthaltsrecht ist festgelegt, dass nicht abgeschoben werden darf, wer die Flüchtlingsdefinition der GFK erfüllt.

„Das heißt schon immer so!“, gilt nicht!

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