Jump to content

Prinzip der Nicht-Zurückweisung

bezeichnet nach internationalem Recht das Prinzip, nach dem Geflüchtete nicht in einen unsicheren Staat ausgewiesen werden dürfen.

„Das heißt schon immer so!“, gilt nicht!

Dank Deiner Spende können wir unser Glossar erweitern. 

Jetzt spenden