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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schreibt in Deutschland das Recht darauf, nicht diskriminiert zu werden, fest1. Es wurde 2006 verabschiedet und bildet seitdem die juristische Grundlage, um sich gegen Diskriminierung zu verteidigen.

„Das heißt schon immer so!“, gilt nicht!

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