---
page_type: Resource
---

 

# Etablierte Medien bilden nicht *„staatlich genehmigte”* Meinungen ab

Feindbild Medien

## Das *Narrativ*

Medien, vor allem der öffentlich-rechtliche Rundfunk, würden eine bestimmte Agenda verfolgen, die mit der des Staates übereinstimme. Laut diesem Narrativ berichten etablierte Medien nicht über Fakten und Zahlen, die vom vermeintlichen „staatlichen Kurs“ abweichen.

## Die *Argumentation* 

Etablierte Medien, besonders der öffentlich-rechtliche Rundfunk, würden kritische Diskussionen zu Themen wie Migration bewusst verhindern und politischen und gesellschaftlichen Akteur\*innen, die diese „alternativen Ansichten“ vertreten, zu wenig Raum bieten.

### **Keywords, die einen Hinweis auf das Narrativ sein können**

‘Orwellsche Ära’ I ‘Staatsmedien’ I ‘Systemmedien’ I ‘Lügenpresse’ I ‘Zwangsgebühr’ I ‘Migrationsprobleme: ein No-Go bei der ARD’ I ‘Zensur unabhängiger Medien’

## *Gegenargumente*

Es gibt keine nachweisbaren Belege dafür, dass etablierte Medien, darunter führende Medienkanäle sowie der öffentlich-rechtliche Rundfunk, ausschließlich zugunsten der Bundesregierung berichten. Medien in Deutschland bilden eine Vielzahl von verschiedenen Themen und Meinungen ab und unterliegen keiner staatlichen Zensur.

Die Vielfalt der Medienlandschaft in Deutschland bietet den Bürger\*innen eine breite Auswahl an Nachrichtenquellen, unabhängig von der politischen Ausrichtung. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird zudem vom jeweiligen Rundfunkrat kontrolliert, der sicherstellt, dass eine Vielfalt von Meinungen und Standpunkten präsentiert wird.1 Auch wenn viele Rundfunkratsmitglieder nachweislich staatsnah sind und die pluralistische Gesellschaft noch nicht ausreichend repräsentieren,2 bietet der öffentlich-rechtliche Rundfunk in seiner Programmgestaltung vielfältige Themen an. Laut einer Studie von 2024 war sowohl die Vielfalt der behandelten Themen als auch die Akteursvielfalt in den öffentlich-rechtlichen Nachrichtenformaten durchweg hoch. Obgleich die Autor\*innen hinsichtlich der Perspektivenvielfalt in Nachrichtenmedien Raum für mehr konservative und marktliberale Positionen sehen, so kommen sie dennoch zu dem Schluss, dass eine besonders einseitige Berichterstattung nicht vorliegt. Die Ergebnisse der Studie widerlegen die Behauptung, dass die Nachrichtenformate des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Vergleich zu anderen Nachrichtenmedien besonders einseitig seien und keinen Raum für gesellschaftlich sensible Themen, wie bspw. Migration, bieten würden.3 Nur weil eine individuelle Meinung vielleicht weniger prominent vertreten ist als gewünscht, kann deshalb nicht von Zensur gesprochen werden.

Die Pressefreiheit sowie die Meinungs- und Zensurfreiheit sind grundlegende Säulen der deutschen Demokratie und sind im Grundgesetz fest verankert. Artikel 5 des Grundgesetzes legt fest: „Eine Zensur findet nicht statt.“ 4 Damit sind die Presse- und Meinungsfreiheit vor staatlicher Zensur geschützt.

Der jährliche Bericht „Freedom in the World“ von „Freedom House“ bestätigt Deutschlands starke Position in Bezug auf politische Rechte und Bürgerfreiheiten im internationalen Vergleich.5 Trotz der Garantie der Zensurfreiheit durch das Grundgesetz ist die Meinungsfreiheit nicht absolut. Sie bedeutet nicht, dass uneingeschränkt alles gesagt und geschrieben werden darf, ohne Konse- quenzen zu tragen. Denn andere Rechtsgüter wie das Recht der persönlichen Ehre, der Straftatbestand der Volksverhetzung und gesetzliche Vorschriften zum Schutz der Jugend setzen ihr klare Grenzen.6

**Weitere Informationen zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk**

[Bundeszentrale für politische Bildung](https://www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/311191/oeffentlich-rechtlicher-rundfunk-von-der-gruendung-der-ard-bis-heute/)

**Disclaimer**

*Die Narrative und Keywords, die auf dieser Seite zusammengefasst werden, enthalten falsche, tendenziöse und menschenfeindliche Aussagen. Die aufgeführten Narrative und Keywords geben nicht die Perspektive der Neuen deutschen Medienmacher\*innen wieder, sondern dienen lediglich der Zusammenfassung von bestehenden Falschinformationsnarrativen im Netz.*

1. Bundeszentrale für politische Bildung (2020): [Öffentlich-rechtlicher Rundfunk: von der Gründung der ARD bis heute](https://www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/311191/oeffentlich-rechtlicher-rundfunk-von-der-gruendung-der-ard-bis-heute/) (zuletzt aufgerufen am 04.04.2024)
2. Neue deutsche Medienmacher\*innen e.V. (2022): [Welche Gesellschaft soll das abbilden?](https://mediendiversitaet.de/fileadmin/user_upload/20220803_Studie_Rundfunkraete_NdM.pdf), S. 23 (zuletzt aufgerufen am 04.04.2024)
3. Marcus Maurer, Simon Kruschinski, Pablo Jost (2024): [Fehlt da was? Perspektivenvielfalt in den öffentlich-rechtlichen Nachrichtenformaten](https://www.polkom.ifp.uni-mainz.de/files/2024/01/pm_perspektivenvielfalt.pdf), S. 19-20 (zuletzt aufgerufen am 04.04.2024)
4. Deutscher Bundestag (2024): [Die Grundrechte](https://www.bundestag.de/gg/grundrechte) (zuletzt aufgerufen am 04.04.2024)
5. Freedom House (2024): [Germany in „Freedom in the World 2021](https://freedomhouse.org/country/germany/freedom-world/2021)” (zuletzt aufgerufen am 04.04.2024)
6. Deutscher Bundestag (2024): [Die Grundrechte](https://www.bundestag.de/gg/grundrechte) (zuletzt aufgerufen am 04.04.2024)