#  *Trusted Flagger* 

oder vertrauenswürdige Hinweisgeber können nach dem EU-Gesetz über Digitale Dienste illegale Inhalte auf Online-Plattformen markieren und ihre Löschung beantragen. Sie werden in jedem EU-Mitgliedsstaat vom Digital Services Coordinator zugelassen – in Deutschland ist das die Bundesnetzagentur. Alle Trusted Flagger müssen vorweisen, dass sie rechtliche Sachkenntnis haben; unabhängig von Plattformen sind; und sorgfältig, genau und objektiv arbeiten1. In Deutschland gibt es Stand Juni 2026 vier Trusted Flagger: die Meldestelle REspect!, den Bundesverband Onlinehandel, HateAid und den Verbraucherzentrale Bundesverband2.

1. Europäische Union: [Gesetz über digitale Dienste](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32022R2065)
2. Bundesnetzagentur: [Trusted Flagger](https://www.dsc.bund.de/DE/Fachthemen/DSC/1_Themen/TrustedFlagger/start.html)