#  *Sichere Herkunftsländer* 

sind Länder, bei denen aufgrund der allgemeinen politischen Verhältnisse angenommen wird, „dass dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet" (Art. 16a GG). Bislang stufte jeder EU-Staat sichere Herkunftsländer eigenständig ein; seit dem 12. Juni 2026 gibt es zusätzlich eine erste EU-weite Liste, die u. a. Marokko, Tunesien, Indien und Kosovo umfasst.1 Asylgesuche aus als sicher eingestuften Ländern werden schneller bearbeitet und in der Regel abgelehnt. [Asylsuchende](https://glossar.neuemedienmacher.de/glossar/asylsuchende/) haben nur eine Woche Zeit für Widerspruch und können innerhalb von vier Wochen abgeschoben werden.

1. Landesvertretung Rheinland-Pfalz in Brüssel (2026): [Asyl: Sichere Herkunftsstaaten und sichere Drittstaaten final beschlossen](https://europa.rlp.de/service/presse/detail/asyl-sichere-herkunftsstaaten-und-sichere-drittstaaten-final-beschlossen).