#  *Sichere Drittstaaten* 

sind Staaten, in denen [Asylsuchenden](https://glossar.neuemedienmacher.de/glossar/asylsuchende/) nach den verfassungsrechtlichen Vorgaben Schutz nach der [Genfer Flüchtlingskonvention](https://glossar.neuemedienmacher.de/glossar/genfer-fluechtlingskonvention-gfk/) zugestanden wird – bislang die EU-Staaten, Norwegen und die Schweiz. Wer über einen sicheren Drittstaat einreist, kann sich laut § 26a Asylgesetz nicht auf das Grundrecht auf [Asyl](https://glossar.neuemedienmacher.de/glossar/asyl/) berufen und wird an der Grenze zurückgewiesen. Mit der EU-Asylreform (GEAS) wurde das Konzept zum 12. Juni 2026 ausgeweitet: Eine persönliche Verbindung zum Drittstaat ist nicht mehr zwingend nötig, Staaten können auch einzeln oder national als sicher eingestuft werden.1

1. Landesvertretung Rheinland-Pfalz in Brüssel (2026): [Asyl: Sichere Herkunftsstaaten und sichere Drittstaaten final beschlossen](https://europa.rlp.de/service/presse/detail/asyl-sichere-herkunftsstaaten-und-sichere-drittstaaten-final-beschlossen).