#  *Russlanddeutsche* 

sind Nachfahren deutscher Siedler\*innen im ehemaligen Russischen Reich beziehungsweise der Sowjetunion.1 Als [Aussiedler\*innen / Spätaussiedler\*innen](https://glossar.neuemedienmacher.de/glossar/aussiedler-spaetaussiedler/) wanderten seit 1950 mehrere Millionen von ihnen nach Deutschland ein. Über das Bundesvertriebenengesetz erhalten sie als deutsche Volkszugehörige direkt die deutsche Staatsangehörigkeit.2

Dennoch machen viele von ihnen Erfahrungen mit [antislawischem Rassismus](https://glossar.neuemedienmacher.de/glossar/antislawischer-rassismus/). Zusammen mit anderen Menschen mit eigener Wanderungserfahrung aus der ehemaligen Sowjetunion bilden sie eine der größten Gruppen von [Eingewanderten](https://glossar.neuemedienmacher.de/glossar/eingewanderte-und-ihre-nachkommen/) in Deutschland. Fremdbezeichnungen wie „Deutsch-Russen“ oder „Kasachischstämmige“ greifen zu kurz, verkennen die Geschichte der Russlanddeutschen und werden oft als diskriminierend empfunden. Noch im Etablierungsprozess ist die Selbstbezeichnung [Post-Ost](https://www.neuemedienmacher.de/glossar/post-ost)für Menschen, die selbst oder deren Vorfahren aus Staaten kommen, die in Deutschland pauschal als sog. „Ostblock“ bezeichnet wurden und werden.

1. Panagiotidis, Jannis (2017): [Wer sind die Russlanddeutschen?](https://www.bpb.de/themen/migration-integration/kurzdossiers/252535/wer-sind-die-russlanddeutschen/) Kurzdossier, Bundeszentrale für politische Bildung (bpb).
2. Bundesvertriebenengesetz (BVFG): Insbesondere \[§ 4 BVFG (Definition Spätaussiedler)\] und \[§ 15 BVFG (Ausstellung der Bescheinigung über die Spätaussiedlereigenschaft)\].