#  *Racial Profiling* 

ist die Praxis, Menschen allein aufgrund von rassistischen oder anderen diskriminierenden Vorurteilen polizeilich zu kontrollieren. Obwohl Racial Profiling gesetzlich verboten ist, belegen wissenschaftliche Studien1, dass weiterhin solche „anlass- und verdachtsunabhängigen Personenkontrollen“ praktiziert werden. Häufig übt auch Sicherheitspersonal Racial Profiling aus, wenn [**Schwarzen Menschen**](https://glossar.neuemedienmacher.de/glossar/schwarze-menschen-schwarzer/) oder **[BIPoC](https://glossar.neuemedienmacher.de/glossar/bipoc/ "BIPoC (Black, Indigenous and People of Color) ist eine Selbstbezeichnung von und für Menschen mit Rassismuserfahrungen. People of Color (Singular Person of Color) steht für Menschen, die nicht als ||weiß, deutsch und westlich wahrgenommen werden und sich selbst nicht so definieren. Black benennt ||Schwarze Menschen mit Rassismuserfahrungen explizit und schließt sie mit ein. ||Indigenous beschreibt…")** Zugänge verwehrt werden, wie zu Diskotheken.

1. [Thompson, Vanessa Eileen. „Racial Profiling“, institutioneller Rassismus und Interventionsmöglichkeiten. Bundeszentrale für politische Bildung, 27.04.2020](https://www.bpb.de/themen/migration-integration/kurzdossiers/migration-und-sicherheit/308350/racial-profiling-institutioneller-rassismus-und-interventionsmoeglichkeiten/#footnode2-2;) sowie [Hunold, Daniela und Maren Wegner. Rassismus und Polizei: Zum Stand der Forschung. APuZ, 09.10.2020](https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/antirassismus-2020/316766/rassismus-und-polizei-zum-stand-der-forschung/)