# *Nationale Minderheit*

beschreibt jene Gruppen der Bevölkerung, die in Deutschland durch Bund und Länder einen besonderen Schutz und eine spezifische Förderung erhalten. Neben den [deutschen Sinti\*zze und Rom\*nja](https://glossar.neuemedienmacher.de/glossar/deutsche-sinti-und-roma-2/) sind auch die Lausitzer Sorb\*innen, die dänische Minderheit und die friesische Volksgruppe als nationale Minderheit anerkannt. Angehörige der nationalen Minderheiten sind [deutsche Staatsangehörige](https://glossar.neuemedienmacher.de/glossar/deutsche-staatsangehoerigkeit-2/), unterscheiden sich aber von der [Mehrheitsbevölkerung](https://glossar.neuemedienmacher.de/glossar/mehrheitsgesellschaft-2/) durch eine eigene Sprache, Kultur, Geschichte und Identität, die sie bewahren. Im Gegensatz zu den anderen Gruppen leben die deutschen Sinti\*zze und [Rom\*nja](https://glossar.neuemedienmacher.de/glossar/roma-2/) nicht in angestammten Siedlungsgebieten, sondern im ganzen Bundesgebiet.