# *Mutmaßlicher Islamist*

taucht in Medienberichten häufig auf und ist irreführend: [Islamist\*in](https://glossar.neuemedienmacher.de/glossar/islamismus-islamist-politischer-islam/) zu sein ist nicht verboten, d. h. die Gesinnung ist nicht strafbar. Ungesetzlich sind dagegen islamistisch motivierte Gewalt und Propaganda für verbotene Organisationen wie den [IS](https://glossar.neuemedienmacher.de/glossar/islamischer-staat-is/). Meist sind also nicht Islamist\*innen gemeint, sondern Terrorverdächtige. Zutreffend könnte zum Beispiel sein: „Die Polizei nahm einen Terrorverdächtigen fest. Die Behörden vermuten, er habe aus islamistischen / religiös begründeten Motiven gehandelt.“