#  *Genfer Flüchtlingskonvention (GFK)* 

ist die wichtigste völkerrechtliche Vereinbarung darüber, wer als [**Flüchtling**](https://glossar.neuemedienmacher.de/glossar/fluechtling/) anerkannt wird und damit internationalen Schutz genießt. Das „Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge", wie die GFK eigentlich heißt, wurde 1951 verabschiedet. Mittlerweile sind 149 Staaten der GFK und/oder dem Zusatzprotokoll von 1967 beigetreten1, darunter auch Deutschland. Im deutschen Aufenthaltsrecht ist festgelegt, dass nicht abgeschoben werden darf, wer die Flüchtlingsdefinition der GFK erfüllt.

1. UNHCR Deutschland (2026): [Die Genfer Flüchtlingskonvention](https://www.unhcr.org/de/ueber-uns/unser-mandat/die-genfer-fluechtlingskonvention).