# *Freiwillige Ausreise / Rückkehr*

ist ein beschönigender Begriff für die Ausreise bzw. Rückkehr, die [Asylsuchenden](https://glossar.neuemedienmacher.de/glossar/asylsuchende/) nahe gelegt wird, deren Asylantrag abgelehnt wurde. Lehnen sie ab, muss nach spätestens 30 Tagen die [Abschiebung](https://glossar.neuemedienmacher.de/glossar/abschiebung/) erfolgen.