# *Flüchtlingsschutz*

wird nach der [**Genfer Flüchtlingskonvention**](https://glossar.neuemedienmacher.de/glossar/genfer-fluechtlingskonvention-gfk/) gewährt. Darüber hinaus gibt es [**subsidiären Schutz**](https://glossar.neuemedienmacher.de/glossar/subsidiaerer-schutz/) und [**Abschiebungsverbote**](https://glossar.neuemedienmacher.de/glossar/abschiebungsverbot/) für [Geflüchtete](https://glossar.neuemedienmacher.de/glossar/gefluechtete/ "Geflüchteter Geflüchteter Geflüchteter Geflüchteter Geflüchteter Flüchtlinge Flüchtlinge Flüchtlinge Flüchtlinge Flüchtlinge Flüchtlinge Flüchtlinge Flüchtlinge Flüchtlinge Flüchtlinge Flüchtlinge Flüchtlinge"). Einen Rechtsanspruch auf [**Asyl**](https://glossar.neuemedienmacher.de/glossar/asyl/) in Deutschland haben nur politisch Verfolgte, so wäre z. B. ein Bürgerkrieg allein kein Asylgrund, aber ein Grund für subsidiären Schutz.