# *Duldung*

betrifft Menschen ohne einen Aufenthaltstitel, von deren [**Abschiebung**](https://glossar.neuemedienmacher.de/glossar/abschiebung/) jedoch vorübergehend abgesehen wird, weil ihnen eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben droht oder eine [Abschiebung](https://glossar.neuemedienmacher.de/glossar/abschiebung/ "bezeichnet die unter Zwang erfolgende Ausreise von ||Ausländer*innen aus Deutschland. In vielen Fällen findet sie unter Anwendung von polizeilicher Gewalt sowie in Begleitung von Polizeibeamt*innen statt. Behörden verwenden dafür den Begriff „Rückführung“, der von Hilfsorganisationen für ||Geflüchtete als euphemistisch kritisiert wird. Weiterführende Begriffe: ||Abschiebungsverbot, ||Asylbewerber, ||Ausweisung, ||Dublin-Verfahren, ||Flüchtlinge") nicht möglich ist (zum Beispiel, weil in dem Herkunftsland Krieg herrscht oder sie keine Papiere haben). Durch die Duldung wird der Aufenthalt zwar nicht rechtmäßig, aber es entfällt die Strafbarkeit wegen „illegalen Aufenthalts“.