#  *Dublin-Verfahren* 

regelte, welcher europäische Staat für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist: in der Regel der Staat, in den Schutzsuchende nachweislich zuerst eingereist sind. Grundlage war ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen den EU-Mitgliedsstaaten, Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz ([Dublin](https://www.neuemedienmacher.de/glossar/dublin-verfahren)-Staaten). Seit dem 12. Juni 2026 ist die Dublin-Verordnung im Zuge der EU-Asylreform (GEAS) durch die Asyl- und Migrationsmanagement-Verordnung (AMMR) abgelöst, die einen neuen Solidaritätsmechanismus zwischen den Mitgliedstaaten einführt.1 Nur [**unbegleitete Minderjährige**](https://glossar.neuemedienmacher.de/glossar/unbegleitete-minderjaehrige-fluechtlinge/) haben weiterhin das Recht, zu ihrer Familie zu gehen oder dort aufgenommen zu werden, wo sie sich aufhalten. Kritik gab es, weil vor allem ärmere süd- und osteuropäische Staaten für die Asylverfahren verantwortlich gemacht wurden.

1. Mediendienst Integration (2026): [Das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS)](https://mediendienst-integration.de/news/das-neue-gemeinsame-europaeische-asylsystem-geas/).