# *Drittstaatsangehörige*

wird in der Fachsprache verwendet, um Menschen zu beschreiben, die keine Staatsangehörigkeit eines EU-Landes haben. Solange es rechtliche Unterscheidungen für diese Gruppen gibt, ist der Begriff unvermeidbar. Beispiel: **[Deutsche](https://glossar.neuemedienmacher.de/glossar/deutsche/)** haben allgemeines Wahlrecht, EU- Bürger\*innen können in Deutschland bei Kommunalwahlen abstimmen, Drittstaatsangehörige dürfen in keinem Fall mitwählen.