# *De-facto-Flüchtlinge*

haben entweder keinen Antrag auf [**Asyl**](https://glossar.neuemedienmacher.de/glossar/asyl/) gestellt oder ihr Asylantrag wurde abgelehnt. Die Bezeichnung de-facto-[**Flüchtling**](https://glossar.neuemedienmacher.de/glossar/fluechtlinge/) ist kein Rechtsbegriff, taucht aber hin und wieder auf, meistens für Personen, denen aus humanitären Gründen die Rückkehr in ihr Heimatland nicht zumutbar ist (z.B. wegen drohender Todesstrafe oder Folter im Herkunftsland).