# *Bleiberecht*

bezeichnet die Aufenthaltserlaubnis für **[Ausländer\*innen](https://glossar.neuemedienmacher.de/glossar/auslaender/),** die sich schon länger ohne Aufenthaltstitel in Deutschland aufhalten, weil sie zum Beispiel als abgelehnte **[Asylsuchende](https://glossar.neuemedienmacher.de/glossar/asylsuchende/)** geduldet wurden. In Deutschland wird der Begriff auch als politische Forderung und synonym zum international gebräuchlicheren Begriff Legalisierung verwendet. Voraussetzungen für die sog. gesetzliche Bleiberechts- und Altfallregelung sind unter anderem objektive Abschiebehindernisse, ein mehrjähriger Aufenthalt in Deutschland, eine Arbeitsstelle sowie Integrationsnachweise.