# *Ausländerkriminalität*

sollte nicht als eine Bezeichnung für alle Straftaten verwendet werden, die von [**Ausländer\*innen**](https://glossar.neuemedienmacher.de/glossar/auslaender/) begangen werden, sondern als Oberbegriff für Verstöße, die nur von Ausländer\*innen begangen werden können, wie z. B. Visavergehen oder Verstöße gegen Asylgesetze. Alle anderen Straftaten können konkret benannt werden – es ist bei Delikten, die Ausländer\*innen seltener begehen (z. B. Steuerflucht) auch nicht von „Deutschen-Kriminalität“ die Rede.