#  *Asylbewerber\*innen* 

sind juristisch gesehen Personen, die einen Antrag auf Anerkennung als politisch Verfolgte gestellt haben, deren Verfahren beim Bundesamt für Migration und [**Flüchtlinge**](https://glossar.neuemedienmacher.de/glossar/fluechtlinge/) aber noch nicht abgeschlossen sind. Bis zum Antrag gilt man für die Behörden als „Asylbegehrender“ oder [**Asylsuchende\*r**](https://glossar.neuemedienmacher.de/glossar/asylsuchende/). Allerdings ist der Begriff „Asylbewerber“ irreführend, weil ein Grundrecht auf [**Asyl**](https://glossar.neuemedienmacher.de/glossar/asyl/) besteht; Menschen bewerben sich nicht um Grundrechte, sie haben sie bereits. Alternative Begriffe: [**Geflüchtete**](https://glossar.neuemedienmacher.de/glossar/gefluechtete/) oder Schutzsuchende.