#  *Asyl* 

Deutschland ist eines der wenigen Länder, in dem das Recht auf Asyl in der Verfassung festgeschrieben ist: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht", heißt es in § 16a Grundgesetz. Doch dieses Recht wurde 1993, nach einer Welle rassistischer Gewalttaten, mit dem sogenannten „Asylkompromiss" stark eingeschränkt und ist weitgehend vom EU-Recht abgelöst. Nur ein kleiner Teil der Asylentscheidungen entfällt auf eine Anerkennung nach Art. 16a GG – die meisten Schutzgewährungen erfolgen als Flüchtlingsschutz nach der [Genfer Flüchtlingskonvention](https://www.neuemedienmacher.de/glossar/genfer-fluechtlingskonvention-gfk) oder als subsidiärer Schutz.1

1. BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: [Asylzahlen](https://www.bamf.de/DE/Themen/Statistik/Asylzahlen/asylzahlen-node.html)