# *Abschiebungsverbot*

Wird kein [Asyl](https://glossar.neuemedienmacher.de/glossar/asyl/) und keine Eigenschaft als [Flüchtling](https://glossar.neuemedienmacher.de/glossar/fluechtlinge/) zuerkannt, kann für [Asylsuchende](https://glossar.neuemedienmacher.de/glossar/asylsuchende/) ein sogenanntes zielstaatsbezogenes Abschiebungsverbot erteilt werden, wenn Gefahr für Leib, Leben und Freiheit nach einer [Abschiebung](https://glossar.neuemedienmacher.de/glossar/abschiebung/) besteht. So [geschützte Personen](https://glossar.neuemedienmacher.de/glossar/geschuetzte-personen/) erhalten den nationalen [subsidiären Schutz](https://glossar.neuemedienmacher.de/glossar/subsidiaerer-schutz/), mit einer Aufenthaltserlaubnis in der Regel für ein Jahr, haben aber weniger Rechte als anerkannte Flüchtlinge sowie subsidiär Schutzberechtigte nach europäischem Recht.