# *Abschiebung*

bezeichnet die unter Zwang erfolgende Ausreise von [Ausländer\*innen](https://glossar.neuemedienmacher.de/glossar/auslaender/) aus Deutschland. In vielen Fällen findet sie unter Anwendung von polizeilicher Gewalt sowie in Begleitung von Polizeibeamt\*innen statt. Behörden verwenden dafür den Begriff „Rückführung“, der von Hilfsorganisationen für [Geflüchtete](https://glossar.neuemedienmacher.de/glossar/gefluechtete/) als euphemistisch kritisiert wird.